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Gerichtsurteil sorgt für Erleichterung bei spanischen Banken

Der Europäische Gerichtshof überlässt nationalen Gerichten die Entscheidung über Klagen zum umstrittenen spanischen Hypotheken-Zinssatz IRPH.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs lässt die spanischen Banken aufatmen. Foto: dpa
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs lässt die spanischen Banken aufatmen. Foto: dpa

Die spanischen Banken können zunächst aufatmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGh) überlässt den spanischen Gerichten die Entscheidung darüber, ob spanische Banken transparent genug waren, als sie Kunden Hypotheken zu einem umstrittenen Zinssatz verkauften. Diesen Zinssatz errechnet die spanische Zentralbank monatlich, allerdings lag er stets über dem weitaus gängigeren europäischen Referenzzinssatz Euribor.

„Die Tatsache, dass nun spanische Gerichte von Fall zu Fall entscheiden, reduziert deutlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Banken mit enormen Kosten rechnen müssen“, sagt Roberto Ruiz Scholtes, Chief Investment Officer der UBS für Spanien, dem Handelsblatt.

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Spanische Gerichte hatten in der Vergangenheit bei Klagen zu dem Hypothekenindex mehrfach im Sinne der Banken entschieden. Die Analysten der Investmentbank Goldman Sachs hatten vor dem Urteil mit einem Worst-Case-Scenario mit Kosten von bis zu 44 Milliarden Euro für die spanischen Banken gerechnet.

Der umstrittene Hypothekensatz, der so genannte IRPH, wird monatlich von der spanischen Zentralbank berechnet. Er basiert auf dem Durchschnitt der Zinsen, die spanische Finanzinstitute in den vergangenen drei Jahren angewandt haben. Spanien führte den Index IRPH 1994 ein mit dem Argument, er sei stabiler als der Euribor. Der spanische Index enthält auch Gebühren und Kreditrisiken und ist damit komplexer zu berechnen als der Euribor.

Die Probleme begannen, als die Europäische Zentralbank 2008 anfing, den Leitzins zu senken. In der Folge sank der Euribor auf null Prozent, während der IRPH sich bei rund zwei Prozent hielt.

Dadurch haben die rund eine Millionen Spanier, die den IRPH in ihren Hypothekenverträgen genutzt haben, im Schnitt 25.000 Euro mehr für ihre Hypothek bezahlt als Kunden, deren Darlehen an den Euribor gebunden war. Das berechnete der Verband für die Nutzer von Finanzprodukten, Asufin. Zahlreiche betroffene Kunden klagten gegen den IRPH.

Die Aktien der betroffenen Institute schnellten kurz nach dem Urteil in die Höhe. Die Papiere von Spaniens drittgrößtem Institut Caixabank stiegen um 7,8 Prozent. Die Bank hat die meisten Hypotheken zu dem umstrittenen spanischen Zinssatz verkauft, im Wert von insgesamt rund sechs Milliarden Euro.

An zweiter Stelle folgt Spaniens Branchenprimus Santander mit betroffenen Hypotheken im Wert von 4,3 Milliarden Euro, an dritter Stelle die zweitgrößte Bank BBVA mit 2,8 Milliarden Euro. Auch die Aktien dieser beiden Banken legten zu - Santander um zwei Prozent und BBVA um 2,8 Prozent. Insgesamt sind acht spanische Institute von dem Urteil betroffen.

Sorge vor anstehenden Rechtsstreitigkeiten

Zur Erleichterung über das Urteil mischt sich aber auch die Sorge vor den nun anstehenden Rechtsstreitigkeiten. Den Banken drohen langwierige und kostspielige Gerichtsprozesse. „Das Urteil verlängert die Unsicherheit für Banken“, sagt auch UBS-Experte Ruiz Scholtes. Sein Institut hatte vor dem EuGh-Urteil mit Kosten von drei Milliarden Euro für die spanischen Banken gerechnet. „Die tatsächlichen Kosten dürften nun darunter liegen, aber es fehlt bisher noch Klarheit“, so Ruiz Scholtes.

Die Regierung Spaniens hat die Heranziehung des IRPH-Index schon sechs Jahre zuvor untersagt und begründet, er sei unfair und könne Kreditnehmer dazu veranlassen, Schadenersatz von den Banken zu verlangen. Das Oberste Spanische Gericht entschied Ende 2017, dass bei der Vermarktung des IRPH kein Missbrauch oder Mangel an Transparenz vorliege, da es sich dabei um einen offiziellen Index handelt.

Am EuGh sollten die Richter dann klären, ob die Zinsberechnung damals transparent genug war. Der EuGh kommt aber zu dem Schluss, dass der spanische Index unter die Bestimmungen der EU-Richtlinie zu missbräuchlichen Klauseln fällt und die dort festgelegten Anforderungen zur Klarheit und Verständlichkeit für den Verbraucher erfüllen muss.

Er legt nun fest, dass die spanischen Gerichte den IRPH durch einen anderen Index ersetzen können, falls sie zu dem Schluss kommen, dass seine Vermarktung nicht „klar und verständlich“ genug war. Der alternative Index dürfte der Euribor sein, auch wenn das Gericht ihn nicht explizit nennt.

Mehr: Lesen Sie, warum die spanischen Großbanken so profitabel sind.