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Nach Gerichtsentscheid: Düsseldorf hebt Maskenpflicht vorerst auf

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts hat die Stadt Düsseldorf reagiert und die generelle Maskenpflicht am Montag mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Im gleichen Zug kündigte die Stadt für den Dienstag eine neue Allgemeinverfügung an. Ob diese dann wiederum eine allgemeine Maskenpflicht beinhalten wird, blieb zunächst unklar.

"Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf", hieß es in einer Mitteilung am Montagnachmittag. Auf Basis der Begründung des Gerichts werde nun aber eine neue Allgemeinverfügung vorbereitet, die voraussichtlich am Dienstag in Kraft treten soll. Ohne auf deren Inhalt einzugehen, betonte die Stadt, dass die Mehrheit der Düsseldorfer "die Masken als Hilfestellung zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer anerkannt" habe. Die überwiegende Zahl der Menschen trage - "wenn es geboten ist" - eine Maske.

Das Verwaltungsgericht hatte am Montagvormittag einem Bürger Recht gegeben, der einen Eilantrag und eine Klage gegen die generelle Maskenpflicht eingereicht hatte. Das Gericht nannte die Allgemeinverfügung der Stadt "rechtswidrig" und zählte entsprechende Passagen auf. Der Gerichtsentscheid betraf jedoch nur den Kläger selbst. Die Maskenpflicht per se blieb bestehen - bis die Stadt sie wenige Stunden später aufhob.