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Gerichte lehnen Anträge auf Stopp von Hafenarbeiter-Warnstreik ab

WILHELMSHAVEN (dpa-AFX) - Der Warnstreik der Hafenarbeiter in Bremerhaven, Bremen, Wilhelmshaven und Brake darf vorerst weiterlaufen. Arbeitsgerichte in Bremen, Oldenburg und Wilhelmshaven haben Anträge auf Einstweilige Verfügungen von mehreren Hafenlogistikern, den Warnstreik zu stoppen, abgelehnt, wie Sprecher der Gerichte am Donnerstagnachmittag auf Anfrage sagten. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Auch vor dem Arbeitsgericht in Hamburg lässt die Arbeitgeberseite den Streik gerichtlich prüfen. Eine Entscheidung stand dort am Donnerstagnachmittag noch aus.

Vor dem Bremer Arbeitsgericht hatten drei Kammern über insgesamt sechs Verfahren zu entscheiden. In Oldenburg und Wilhelmshaven war je ein Verfahren anhängig.

"Die Arbeitgeber waren der Auffassung, der Streik sei rechtswidrig", sagte ein Sprecher des Bremer Arbeitsgerichtes. Aus Sicht der Arbeitgeber war der Warnstreik, der am Donnerstagmorgen begonnen hatte und noch bis Samstagmorgen laufen soll, unverhältnismäßig. Dazu führte die Seite vier Punkte an: Sie bemängelten einen fehlenden Streikbeschluss der Gewerkschaft und eine nicht hinreichend konkrete Arbeitskampfforderung. Zudem führten sie an, dass das Gemeinwohl unverhältnismäßig belastet und beeinträchtigt werde und dass ein Schlichtungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen.

"In allen vier Punkten waren die Kammern anderer Meinung", sagte der Bremer Gerichtssprecher. Es habe keine Verpflichtung für eine Schlichtung geben. Auch bei den anderen Punkten hätten die Kammern keine Bedenken gehabt. Die Gerichtssprecher der übrigen beiden niedersächsischen Gerichte erläuterten die Beschlüsse ähnlich. Eine "Gefährdung des Gemeinwohls" etwa dadurch, dass Lieferketten durch den Warnstreik noch weiter gestört werden könnten, habe das Gericht nicht festgestellt, sagte eine Gerichtssprecherin in Wilhelmshaven.