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Gericht weist Eilantrag von Gorillas zurück – Betriebsratswahl kann wie geplant stattfinden

Gorillas-Fahrer vor einem Lager in Berlin.
Gorillas-Fahrer vor einem Lager in Berlin.

Vor dem Berliner Arbeitsgericht hat der Schnelllieferdienst Gorillas eine Niederlage eingefahren: Das Gericht hat den Antrag des Unternehmens, die von Mitarbeitern initiierte Betriebsratswahl per einstweiliger Verfügung zu verhindern, zurückgewiesen. Somit kann die Wahl wie ursprünglich geplant in der kommenden Woche stattfinden.

Gorillas begründet seinen Antrag mit „diversen Fehlern“, die der Wahlvorstand bei der offiziellen Ankündigung gemacht habe. Die Sprecherin des Berliner Arbeitsgerichts, Richterin Andrea Baer, sagte gegenüber Gründerszene, dass es zwar Fehler gab in der Wahlvorbereitung. Für einen Wahlabbruch müssten diese Fehler allerdings erheblich sein. „Die vom Unternehmen vorgetragenen Gründe reichten dazu nicht aus“, so Baer.

Der Lieferdienst argumentierte in seiner Beschwerde etwa, dass aus der Wahlbekanntmachung nicht klar hervorging, „für welche Organisation der Betriebsrat künftig zuständig wäre“. Ein vom Management selbst gemachtes Problem: Erst vor Kurzem lagerte das Unternehmen seine Fahrerinnen und Fahrer und alle Mitarbeiter aus den Warenlagern in eine eigene Gesellschaft aus, in die Gorillas Operations GmbH. Die Mitarbeiter der Verwaltung verblieben in der Gorillas Technologies GmbH.

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Nach Informationen von Gründerszene bemängelte Gorillas vor Gericht außerdem Punkte wie die Tatsache, dass die Wahlinformationen nicht in allen Sprachen ausgehangen seien oder unter manchen Ankündigungen die Unterschrift des Wahlvorstandes gefehlt habe. Alles in allem eher Formfehler, für Gorillas jedoch gravierend genug, um juristisch gegen die Betriebsratswahl vorzugehen. Eine Wahl, die das Unternehmen nach eigenen Angaben bislang stets unterstützte: „Seit seinem Beginn haben wir den Prozess der Betriebsratsbildung mit den uns möglichen Mitteln unterstützt und uns kooperativ gezeigt“, hieß es noch Ende Oktober in einem Statement gegenüber Gründerszene.

Niederländische Holding und Franchise-Modell

In den vergangenen Wochen arbeitete Gorillas an einer Reihe von betrieblichen Umstrukturierungen. Der Anwalt Martin Bechert, der mehrere Fahrer und den Gorillas-Wahlvorstand vertritt, spricht angesichts dieser Maßnahmen gegenüber dem Spiegel gar von „Union Busting wie aus dem Drehbuch“. Union Busting, also das gezielte Verhindern von Arbeitnehmervertretungen, ist bisher als Begriff vor allem aus den USA bekannt. Gorillas könnte ihn auch in Deutschland bekannt machen.

Das Unternehmen will sich etwa in eine niederländische Holding umwandeln, wie die Lebensmittelzeitung kürzlich berichtete. Erst letzte Woche wurde bekannt, dass das Unternehmen außerdem ab sofort ein Franchisemodell für seine Warenlager einführen will. Das bedeutet, dass jedes Lager in eine Einzel-GmbH umfunktioniert wird, dafür sucht Gorillas ab sofort „Menschen mit unternehmerischem Geist“, die diese Lager mitführen wollen. So wolle man seinen Teams mehr „Eigenständigkeit, Gestaltungsfreiheit und Flexibilität“ einräumen.

Die Gründung von Einzel-GmbHs erschwert dem Berliner Arbeitsrechtler Pascal Croset zufolge jedoch die Bildung einer konzernweiten Mitarbeitervertretung. Gorillas erhoffe sich durch diesen Schritt vermutlich, dass nicht in allen GmbHs Betriebsräte gewählt werden, glaubt er. Ihm zufolge wäre es für das Unternehmen auch möglich, einzelne GmbHs wieder zu schließen, sollten diese Betriebsräte wählen. Doch auch mit dem Franchisemodell gibt es weiterhin Möglichkeiten für die Mitarbeiter, sich zusammenzuschließen: „Sollten es die Arbeitnehmer allerdings schaffen, mehrere Betriebsräte zu wählen, kommt dann zusätzlich auch die Wahl eines Konzernbetriebsrats in Betracht“, so Croset.

Keine „Management-freundliche Liste bei den Wahlen

Durch die Entscheidung des Gerichts kann die Betriebsratswahl nun wie ursprünglich geplant in der kommende Woche stattfinden. Laut Gewerkschaftsvertretern ist es bei Betriebsratswahlen häufig so, dass auch eine Liste mit eher Management-freundlichen Kandidaten zur Wahl stehe. Die kommt zwar offiziell nicht direkt vom Unternehmen, wird aber meist von denen gepusht. Bei Gorillas haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwar die Wahl zwischen insgesamt zwei Listen, anscheinend lasse sich jedoch keine der beiden auf das Management zurückführen. Das bestätigte eine Wahlvorständin gegenüber Gründerszene. „Überraschend“, sei das gewesen. Und möglicherweise auch ein Zeichen, dass Gorillas bereits darauf hoffte, die Wahl ganz zu stoppen, statt zu versuchen, eigene Kandidaten zu mobilisieren.