Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 1 Stunde 34 Minute
  • Nikkei 225

    38.452,01
    -780,79 (-1,99%)
     
  • Dow Jones 30

    37.735,11
    -248,13 (-0,65%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.071,57
    -2.315,34 (-3,77%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.885,02
    -290,08 (-1,79%)
     
  • S&P 500

    5.061,82
    -61,59 (-1,20%)
     

Gericht verurteilt Rossmann wegen Schleichwerbung von Instagram-Star

Weil ein Influencer die Werbung für Rossmann nicht eindeutig kennzeichnete, wurde die Drogeriekette jetzt verurteilt. (Bild: dpa)
Weil ein Influencer die Werbung für Rossmann nicht eindeutig kennzeichnete, wurde die Drogeriekette jetzt verurteilt. (Bild: dpa)

Influencer gelten als hip, cool und mächtig. Denn was immer sie in den sozialen Netzwerken anpreisen, wollen danach Tausende User. Okay ist das dann, wenn die Produktwerbung eindeutig als solche gekennzeichnet ist. Schleichwerbung hingegen dürfte nach einem neuen Urteil weit härter bestraft werden als bisher.

Wird ein Influencer für seine Posts bezahlt, muss er das eindeutig kennzeichnen. So lautet das Urteil, dass das Oberlandesgericht Celle in einem Verfahren gegen die Drogeriekette Rossmann gefällt hat. Konkret ging es in dem Prozess um die Posts eines 20-jährigen Instagram-Stars, der seinen 1,3 Millionen Followern das Onlineangebot von Rossmann ans Herz gelegt hatte.

WERBUNG

Lesen Sie auch: So wurde ein Teenager Miteigentümer bei DM

Dass der Influencer unter insgesamt sechs Hashtags an zweiter Stelle ein #ad gesetzt hatte, sah das Gericht nicht als ausreichend gekennzeichneten Hinweis auf eine bezahlte Werbung an. Eine solche müsse “auf den ersten Blick” erkennbar sein, urteilte es. Ist sie das nicht, handelt es sich um Schleichwerbung. Für Rossmann bedeutet das ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro, falls das Unternehmen noch einmal gegen die Auflage verstoßen sollte.

Bislang war die Rechtslage eher schwammig

Hinter der Klage stand der Verband Sozialer Wettbewerbe, der schon öfter Influencer wegen ihrer nicht gekennzeichneten Werbeposts abgemahnt hatte. Ein Problem, dass auch dadurch entstanden ist, weil es bislang für Influencer keine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Nennung bezahlter Sponsorings und Posts gab. Zwar befassen sich das Telemediengesetz, der Rundfunkstaatsvertrag und auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb mit der Problematik – auf die sozialen Medien zugeschnitten sind sie aber nicht.

So können Kunden vom Mega-Deal zwischen Rossmann und Amazon profitieren

Dazu kommt: Laut dem Spiegel-Jugendportal “Bento” wissen lediglich “63 Prozent der 14- bis 35-Jährigen, das bei einem ‘Sponsored Post’ Geld geflossen ist.” Anzeichen, an denen Sie solche Posts erkennen können, sind zum Beispiel Hashtags wie #Werbung, #sponsoredpost oder #Kooperation. Übrigens hat Instagram bereits vor Monaten angekündigt, ein Kennzeichnungsmodell für Werbung einführen zu wollen. Auf Facebook gibt es bereits eine solche Funktion.

Sehen Sie auch: Amazon plant auch den Großangriff im Drogeriegewerbe