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Gericht verurteilt Frankreich für unwürdigen Umgang mit Migranten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass Frankreich die Würde von Migranten missachtet hat. Asylsuchende erhielten keinerlei Unterstützung.

Die Lager, in denen oft mehr als 1.000 Menschen leben, werden immer wieder von der Polizei geräumt. Nur kurze Zeit später entstehen aber wieder neue Zeltcamps. Foto: dpa
Die Lager, in denen oft mehr als 1.000 Menschen leben, werden immer wieder von der Polizei geräumt. Nur kurze Zeit später entstehen aber wieder neue Zeltcamps. Foto: dpa

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich wegen „erniedrigender Behandlung“ von Migranten verurteilt.

„Sie schliefen auf der Straße, hatten keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen, verfügten über keinerlei Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts und hatten ständig Angst, überfallen oder ausgeraubt zu werden“, erklärte der Gerichtshof mit Sitz in Straßburg am Donnerstag. Die Behandlung der Kläger lasse einen „Mangel an Respekt vor ihrer Würde“ erkennen.

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Geklagt hatten fünf asylsuchende Männer. Sie warfen dem französischen Staat vor, dass sie für mehrere Monate ohne finanzielle oder materielle Unterstützung leben mussten. Die Männer kommen aus Afghanistan, Georgien, Russland und dem Iran.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Kläger während des Asylverfahrens auf der Straße leben mussten – etwa in Zelten. „Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die französischen Behörden ihren Pflichten gegenüber den Antragstellern nach innerstaatlichem Recht nicht nachgekommen sind“, hieß es weiter.

Vor allem in Paris gibt es an den Stadträndern große Zeltlager, in denen Migranten unter Brücken oder an Autobahnauffahrten leben. Sie sind auf die Unterstützung von Hilfsorganisationen angewiesen. Die Lager, in denen oft mehr als 1.000 Menschen leben, werden immer wieder von der Polizei geräumt. Nur kurze Zeit später entstehen aber wieder neue Zeltcamps.

Der EGMR gehört zum Europarat. Gemeinsam kümmern sie sich um den Schutz und Umsetzung der Menschenrechte in 47 Staaten. Der EGMR ist kein Gericht der Europäischen Union.