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Gericht verhandelt über Kostenbeteiligung an Corona-Rückholflügen

BERLIN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat über die Kostenbeteiligung für Rückflüge von Deutschen am Anfang der weltweiten Corona-Pandemie verhandelt. Dabei ging es am Freitag um die von der Bundesregierung im Frühjahr 2020 organisierten und bezahlten Flüge vor allem für Touristen, die wegen des globalen Lockdowns im Ausland festsaßen. Die Richter prüften anhand von zwei beispielhaften Klagen, ob das Auswärtige Amt zu Recht von den zurück nach Deutschland geholten Menschen verlangte, sich an den Flugkosten zu beteiligen. Eine Entscheidung des Gerichts wird am frühen Nachmittag erwartet.

Ab Mitte März 2020 brachte die Bundesregierung etwa 67 000 Menschen mit rund 270 Charterflügen zurück nach Deutschland. Das kostete rund 95 Millionen Euro. Die Reisenden unterschrieben, dass sie sich an den Kosten beteiligen. Für Flüge von den Kanaren und Nordafrika mussten sie später 200 Euro zahlen, aus dem südlichen Afrika und der Karibik kostete es 500 Euro, aus Südamerika und Asien 600 Euro und aus Neuseeland und Australien 1000 Euro. Die tatsächlichen Kosten für die Charterflüge waren pro Person zum Teil mehr als dreimal so hoch.

Etwa 140 Touristen wollten die Zahlungsbescheide nicht akzeptieren. Verhandelt wurden am Freitag die Klagen einer sechsköpfigen Familie, die aus Mexiko geholt wurde, und einer dreiköpfigen Familie, die aus Neuseeland zurückflog. Ihre Anwälte argumentierten, das entsprechende Konsulargesetz zur Hilfe in Katastrophenfällen gelte nicht für den Pandemiefall, es sehe auch keine pauschale Kostenbeteiligung vor. Die Bundesregierung habe keine günstigeren Flugangebote eingeholt. Die Familien hätten zum Teil bereits billigere Rückflüge gebucht, die nicht erstattet worden seien.

Die Vertreter des Auswärtigen Amtes erwiderten, man habe die Flugpreise schon deutlich niedriger angesetzt als die tatsächlichen Kosten. Die Pauschalbeträge sollten Ungerechtigkeiten bei unterschiedlich teuren Charterflügen vermeiden. Man habe den Touristen Ratenzahlungen in kleinen Beträgen und Fristverlängerungen angeboten.