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Gericht verbietet weitere nächtliche Ausgangssperre auf Kanaren

LAS PALMAS (dpa-AFX) - Die bei Deutschen beliebten Ferieninseln der Kanaren dürfen ihre nächtliche Ausgangssperre nach dem Ende des Corona-Notstandes in Spanien nicht aufrechterhalten. Dies hat das Oberste Landesgericht entschieden, wie die Nachrichtenagentur Europa Press am Sonntag berichtete. Zur Begründung hieß es, die Behörden verfügten über alternative Maßnahmen, um Infektionen während der Nachtstunden zu unterbinden.

Die regionale Regierung der Inselgruppe im Atlantik vor der Küste Westafrikas hatte die Ausgehsperre aufrechterhalten wollen, die bis Mitternacht am Samstag in ganz Spanien während des sechsmonatigen Corona-Notstandes gegolten hatte. Das Auswärtige Amt in Berlin stuft die Inselgruppe weiter als Risikogebiet ein. Von touristischen Reisen dorthin wird abgeraten.

Die linke Zentralregierung hatte das Notstandsgesetz nicht verlängern wollen, obwohl in Teilen Spaniens die Corona-Zahlen immer noch relativ hoch sind. Über die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus entscheiden jetzt wieder die Regionalregierungen. Das letzte Wort sollen die Gerichte haben, die sich darüber aber bereits beschwerten, weil sie damit eine Aufgabe der Politik übernehmen müssten und eine Überlastung befürchten.

Es zeichnete sich ab, dass Spanien bei den Corona-Maßnahmen zu einem Flickenteppich werden könnte. Die Corona-Lage ist sehr uneinheitlich. So liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Madrid, wo die konservative Regionalregierung keine Ausgehsperre anordnete, bei 130, während auf den Balearen im Mittelmeer, zu denen auch die Ferieninsel Mallorca gehört, die Ausgehsperre aufrechterhalten bleibt, obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz dort bei nur gut 26 liegt. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt dieser Wert zurzeit 118. Die Opposition warf der Regierung eine chaotische Corona-Politik vor.