Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.088,70
    -48,95 (-0,27%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.989,88
    -18,29 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.343,89
    -159,80 (-0,42%)
     
  • Gold

    2.338,70
    -3,40 (-0,15%)
     
  • EUR/USD

    1,0689
    -0,0015 (-0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.553,24
    -1.700,07 (-2,73%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.402,32
    -21,78 (-1,53%)
     
  • Öl (Brent)

    82,75
    -0,61 (-0,73%)
     
  • MDAX

    26.346,07
    -278,95 (-1,05%)
     
  • TecDAX

    3.299,60
    +12,69 (+0,39%)
     
  • SDAX

    14.207,63
    -52,08 (-0,37%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.040,38
    -4,43 (-0,06%)
     
  • CAC 40

    8.091,86
    -13,92 (-0,17%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.674,23
    -22,41 (-0,14%)
     

Dämpfer für Tesla in Grünheide: Gericht schützt Zauneidechsen vor Rodungsarbeiten

Naturschützer erzielen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen juristischen Erfolg: Die Rodung des Tesla-Geländes in Grünheide bleibt teilweise verboten.

Tesla plant ab kommendem Sommer in der Fabrik in Grünheide zunächst den Bau von 500.000 Fahrzeugen pro Jahr. Foto: dpa
Tesla plant ab kommendem Sommer in der Fabrik in Grünheide zunächst den Bau von 500.000 Fahrzeugen pro Jahr. Foto: dpa

Nächster Dämpfer für Tesla in Grünheide. Nachdem der US-Elektroautobauer wegen einer fehlenden Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro mehrere Baumaßnahmen ruhen lassen muss, erzielten Naturschützer jetzt einen juristischen Erfolg gegen den Konzern.

Tesla darf auf einem Teil seiner Baustelle bei Berlin weiterhin keinen Wald abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab am Freitag einer Beschwerde der Grünen Liga und des Naturschutzbundes (Nabu) Brandenburg zum Teil statt. Die Naturschützer hatten sich gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor die Fällung der Bäume genehmigt hatte.

WERBUNG

„Die Entscheidung des OVG führt dazu, dass Rodungsmaßnahmen in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen untersagt sind“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom späten Freitagabend. Diese insbesondere parallel zu Gleisanlagen liegenden Randbereiche seien Lebensraum dort überwinternder Zauneidechsen, „die die Rodungsmaßnahmen voraussichtlich nicht überleben würden“.

Zwar habe Tesla diese zu den besonders geschützten Arten zählenden Reptilien einsammeln und umsetzen lassen, heißt es weiter. Diese Maßnahme sei jedoch zu einer Zeit durchgeführt worden, als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften. Im Eilrechtsschutzverfahren, geben die Richter zudem zu bedenken, lasse sich bei einer nur möglichen „summarischen Prüfung“ des Sachverhalts eine „signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot“ nicht ausschließen.

Die Rodung in diesem Bereich wurde daher untersagt. Ebenso die Baumfällarbeiten in einem Streifen entlang der Autobahn, weil nicht ersichtlich sei, dass dieser für die Errichtung der Anlage benötigt werde.

Sicherheitsleistung nicht erbracht

Hinsichtlich der übrigen Teile der zur Rodung vorgesehenen Flächen hatten die Beschwerden der Naturschutzverbände dagegen keinen Erfolg. Insbesondere konnten die Naturschutzverbände nicht darlegen, dass es sich dabei um Reptilienlebensräume handele.

Tesla muss außerdem nach einer Entscheidung des Landesumweltamts weitere Arbeiten auf dem Gelände vorerst ruhen lassen. Grund sind von der Behörde geforderte und noch nicht erbrachte Sicherheitsleistungen für etwaige Rückbaukosten.

Demnach darf Tesla vorzeitige Genehmigungen wie den Einbau der Maschinen in der Lackiererei und die Rodung des Waldes, über den das OVG am heutigen Abend entschieden hat, nicht weiter fortsetzen, wie aus einem Bescheid des Landesumweltamtes hervorgeht, der dem Handelsblatt vorliegt.

Tesla hätte demnach bis zum 17. Dezember eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 Millionen Euro erbringen müssen. Das Unternehmen wollte den Bescheid des Landesamtes für Umwelt auf Nachfrage nicht kommentieren. Das Unternehmen hat dem Bescheid der Genehmigungsbehörde zufolge bis 4. Januar 2021 Zeit, die Leistungen zu hinterlegen. „Die Arbeiten können weitergehen, wenn die Sicherheit hinterlegt ist“, erläuterte eine Ministeriumssprecherin.

Tesla plant ab kommendem Sommer in der Fabrik in Grünheide zunächst den Bau von 500.000 Fahrzeugen pro Jahr mit zunächst 7.000 Mitarbeitern. In einer möglichen vierten Ausbaustufe sollen dort bis zu 40.000 Beschäftigte arbeiten.