Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,67
    -99,73 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.917,03
    -19,54 (-0,40%)
     
  • Dow Jones 30

    37.955,55
    +180,17 (+0,48%)
     
  • Gold

    2.406,40
    +8,40 (+0,35%)
     
  • EUR/USD

    1,0667
    +0,0020 (+0,19%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.577,95
    +881,45 (+1,48%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.374,23
    +61,60 (+4,93%)
     
  • Öl (Brent)

    82,77
    +0,04 (+0,05%)
     
  • MDAX

    26.000,75
    -188,69 (-0,72%)
     
  • TecDAX

    3.187,76
    -23,08 (-0,72%)
     
  • SDAX

    13.939,49
    -92,88 (-0,66%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.894,55
    +17,50 (+0,22%)
     
  • CAC 40

    8.022,00
    -1,26 (-0,02%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.439,09
    -162,41 (-1,04%)
     

Gericht prüft Schadenersatz wegen Gebühren für Kartenzahlungen

BERLIN (dpa-AFX) -Das Landgericht Berlin verhandelt am Montag (10 Uhr) erstmals über Schadenersatzklagen von Unternehmen für Kartenzahlungen in Millionenhöhe. Im vorliegenden Fall klagt eine Drogeriekette gegen vier Spitzenverbände deutscher Banken, die das Girocard-System betreiben. Das Unternehmen fordert laut Gericht für überhöhte Händlergebühren bei Kartenzahlungen in den Jahren 2004 bis 2014 Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro. Zudem verlangt es die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit. Ob die für Kartellrecht zuständige Zivilkammer noch am selben Tag eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.

Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben elf weitere Kartellschadensklagen zu der Thematik vor. Diese sollen jeweils bei mündlichen Verhandlungen in der Zeit vom 8. November bis 1. Dezember geprüft werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem bis 2014 gültigen einheitlichen Händlerentgelt für Girocard-Zahlungen um eine unerlaubte Kartellabsprache handelte.

Händler in Deutschland haben damals beim Electronic-Cash-System für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank gezahlt, die die Karte ausgegeben hat. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz. 2014 haben die deutschen Banken diese Praxis auf Druck des Bundeskartellamts aufgegeben.