Gericht: Parship ist nicht „Deutschlands größte Partnervermittlung“
Parship bezeichnete sich als Deutschlands größte Online-Partnervermittlung, der Konkurrent LoveScout24 klagte dagegen. Jetzt entschied das Oberlandesgericht München in dem Dating-Streit.
Der Streit der deutschen Dating-Riesen ist entschieden: Das Internet-Portal Parship darf sich nicht „Deutschlands größte Partnervermittlung“ nennen. Das Oberlandesgericht München bestätigte damit am Donnerstag ein Landgerichts-Urteil und wies die Berufung zurück. Der Konkurrent LoveScout24 hatte wegen des Parship-Werbespruchs auf Unterlassung geklagt und recht bekommen.
In diesem Rechtsstreit ging es auch um die Frage, wer ganz oben steht im Geschäft mit der Liebe im Netz, wer als großer, wenn nicht größter Player gilt in der seit Jahren wachsenden deutschen Online-Dating-Branche mit einem Umsatz von rund 210 Millionen Euro. Seit 2014 wächst der Markt jedes Jahr um rund fünf Prozent. „Da geht es darum, wer die Marktführerschaft hat“, sagt Andrea Langbein, Sprecherin des Testportals „Singlebörsen-Vergleich.de“. „Das zieht schon, wenn man sagt, man ist die größte Single-Börse.“ LoveScout24 nennt sich „Deutschlands Datingportal Nr. 1“.
Dating-Apps wie Tinder können im Umsatz nicht mit Portalen mithalten
Laut der Studie „Der Deutsche Online-Dating-Markt 2017/2018“ haben beide Portale jeweils mehr als zehn Millionen Mitglieder. Insgesamt haben sich seit 1998 deutschlandweit mehr als 135 Millionen Mitgliedschaften (Profile) in den verschiedenen Portalen und Apps angehäuft, von denen nur ein Bruchteil genutzt wird. Allerdings liegt die Zahl der aktiv genutzten Profile demnach auch schon bei 8,6 Millionen. Zum Vergleich: 2003 waren es nur 3,5 Millionen.