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Gericht lehnt Eilantrag von Tattoo-Studio gegen Corona-Schließung ab

POTSDAM/BERLIN (dpa-AFX) - Ein Tattoo-Studio aus Brandenburg ist mit dem Versuch gescheitert, die Schließung wegen der Corona-Krise zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies am Mittwoch einen Eilantrag ab, das Verbot körpernaher Dienstleistungen in der Corona-Verordnung - in diesem Fall Tätowieren - vorläufig auszusetzen (OVG 11 S 94/20). Die Regelung sei geeignet, erforderlich und angemessen, erklärten die Richter. Der Betreiber hatte vor erheblichen Einnahmeverlusten gewarnt und eine Ungleichbehandlung gesehen, weil Friseure und Einzelhandel noch öffnen dürften. Seit Montag gelten bundesweit verschärfte Beschränkungen wegen der hohen Zahl der Corona-Neuinfektionen.