Gericht lehnt Eilantrag gegen Auflagen für Anti-Corona-Demo ab
STUTTGART (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einen Eilantrag gegen Auflagen für die Demonstration gegen die Corona-Regeln in der Landeshauptstadt an diesem Samstag abgelehnt. Die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 5000 Personen und die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske für die Ordner seien rechtmäßig, teilte das Gericht am Freitagabend mit.
Die Stadt hatte zuvor die Auflagen für die Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen auf dem Cannstatter Wasen verschärft. Sie begrenzte die Teilnehmerzahl und forderte 500 Ordner, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, da diese zwangsläufig immer wieder den erforderlichen Mindestabstand unterschreiten.