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Gericht: Lageberichte zu Corona nicht zu beanstanden - keine Änderung

BERLIN (dpa-AFX) - Die täglichen Corona-Berichte des Robert Koch- Instituts (RKI) sollen bei einer Berlinerin Urängste geweckt haben, das Infektionsgeschehen fand sie übertrieben dargestellt. Die Frau zog vor das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt und wollte dem RKI Äußerungen verbieten lassen. Die Verwaltungsrichter wiesen den Eilantrag nun als unzulässig zurück. Die Lageberichte zur Pandemie mit Zahlen zu Infizierten, Gestorbenen und Genesenen könnten nicht von Einzelpersonen gerichtlich beanstandet werden, teilte das Gericht am Freitag mit (Beschluss der 14. Kammer vom 10. September - VG 14 L 382/20).

Die Antragstellerin hatte moniert, durch die Berichte werde ihre Menschenwürde "mit den Füßen getreten", sie könnte durch diese traumatisiert werden. Sowohl die Regierenden als auch die Gerichte machten die RKI-Bewertungen "zum Maß aller Dinge", so die Antragstellerin.

Das Gericht stellte klar, ein Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen bestehe unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt. Eine Verletzung von Grundrechten komme auch nicht in Betracht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht biete allenfalls Schutz vor einer personenbezogenen Berichterstattung, an der es in den RKI-Berichten fehle.

Eine Verletzung der Menschenwürde setzt laut Gericht voraus, dass der Einzelne zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werde. Dafür habe die Antragstellerin aber keine Argumente genannt. Im Gegenteil zielten die Informationen des RKI gerade auf den subjektiven Schutz der Bürger ab. Eine körperliche Beeinträchtigung, insbesondere die behauptete posttraumatische Belastungsstörung als Folge der RKI-Veröffentlichungen habe die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht, hieß es.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.