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Gericht: IHK Köln muss Mitgliedschaft im Dachverband nicht kündigen

KÖLN (dpa-AFX) - Die Industrie und Handelskammer zu Köln (IHK Köln) muss ihre Mitgliedschaft im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nicht umgehend kündigen. Das Verwaltungsgericht der Domstadt wies am Donnerstag einen Eilantrag eines IHK-Mitglieds ab, das die Kammer verpflichten lassen wollte, noch in diesem Jahr ihren Austritt zu erklären.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hatte im Oktober die IHK Nord Westfalen verpflichtet, aus dem Dachverband auszutreten, da er etwa durch Äußerungen zu allgemeinpolitischen Angelegenheiten seine Kompetenzen dauerhaft überschritten habe. Geklagt hatte ein Unternehmen aus der Windenergiebranche, das dem DIHK unter anderem vorgeworfen hatte, sich einseitig zu Fragen der Umwelt- und Klimapolitik geäußert zu haben.

Unter Verweis auf diese Entscheidung hatte nun auch ein Unternehmen aus dem Rheinland den schnellstmöglichen Austritt der IHK zu Köln aus dem Dachverband verlangt. Doch lehnte das Kölner Verwaltungsgericht den Eilantrag ab. Einen Kündigungsanspruch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gebe es nicht.

Das Gericht betonte, der DIHK habe in Folge der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sich und seinen Organen einen "Maulkorb" erteilt. Dass dieser nicht umgesetzt werde, sei für das Gericht nicht erkennbar. Von einer konkreten Wiederholungsgefahr für künftige Kompetenzverstöße könne deshalb nicht ausgegangen werden. Zudem müsse den Beteiligten zugebilligt werden, die noch ausstehende Begründung des Bundesverwaltungsgerichts für seine Entscheidung auszuwerten und entsprechende Schritte einzuleiten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wirke insoweit als zeitliche Zäsur.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.