Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 1 Stunde 33 Minute
  • Nikkei 225

    37.120,25
    -959,45 (-2,52%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.447,14
    +434,32 (+0,75%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.284,80
    +399,26 (+43,77%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

Gericht hält weitere nächtliche Ausgangsbeschränkung für unrechtmäßig

ARNSBERG/SIEGEN (dpa-AFX) - Nach der nächtlichen Ausgangsbeschränkung im Märkischen Kreis hat das Verwaltungsgericht Arnsberg auch eine solche Verfügung in Siegen-Wittgenstein beanstandet. Es bestünden "ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung", begründeten die Richter laut Mitteilung von Mittwoch ihre Entscheidung vom Vortag.

Der Kreis habe in seiner Allgemeinverfügung nicht ausreichend dargelegt, wie Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr zur wirksamen Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens beitrügen. Es spreche vielmehr vieles für eine nur sehr begrenzte Wirkung der Ausgangssperre.

Gleichlautend hatten die Arnsberger Verwaltungsrichter bereits in einem ebenfalls am Dienstag entschiedenen Verfahren gegen die Ausgangsbeschränkung im Märkischen Kreis argumentiert. In beiden Kreisen liegt die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche (Sieben-Tage-Inzidenz) mit 214,1 in Siegen und 232,8 im Märkischen Kreis hoch.

Unklar war zunächst, was aus der Entscheidung folgt: "Wir prüfen alle Optionen und werden im Laufe des Tages Stellung nehmen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben", sagte ein Sprecher des Kreises am Mittwochvormittag. Absehbar ist, dass die strittige Frage ohnehin vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster geklärt werden wird: Der Landrat des Märkischen Kreises hatte bereits am Dienstag angekündigt, aufgrund der landes- und bundespolitischen Tragweite der Entscheidung in nächster Instanz Beschwerde einzulegen - eng abgestimmt mit dem NRW-Gesundheitsministerium.

WERBUNG

Zwei Wochen lang hat der Kreis dafür Zeit. Bis auf Weiteres bleibe die Ausgangsbeschränkung daher im Märkischen Kreis in Kraft. Die Menschen dürfen in Regionen mit Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr bis zum frühen Morgen nur mit triftigem Grund - etwa aus beruflichen Gründen oder um jemanden zu versorgen - unterwegs sein. Bisher liegt nach Auskunft des OVG noch keine Beschwerde gegen den Beschluss aus Arnsberg vor.

Auch beim besonders stark betroffenen Kreis Hagen (Sieben-Tage-Inzidenz: 246,6) gilt seit Dienstag eine Ausgangsbeschränkung - die ebenfalls juristisch überprüft wird. Das Verwaltungsgericht Arnsberg wolle auch hierzu zeitnah entscheiden, sagte ein Sprecher.