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Gericht hält VW-Betriebsratswahl für ungültig - 'nächste Instanz'

BRAUNSCHWEIG/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Das Braunschweiger Arbeitsgericht hat nach Beschwerden einiger Teilnehmer Mängel im Ablauf der letzten Betriebsratswahl im VW <DE0007664039>-Stammwerk Wolfsburg festgestellt und diese vorerst für unwirksam erklärt. "Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich", teilte das Gericht auf Anfrage mit. Aus der Abstimmung im März war die Liste der IG Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen.

Manche Mitglieder alternativer Listen sahen aber Unregelmäßigkeiten etwa im Umgang mit Wahlplakaten. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte, wurde von insgesamt neun Antragstellern auch der Umgang mit der Briefwahl moniert. So sei etwa gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl verstoßen worden, hieß es.

Der Betriebsrat sprach von einer aus seiner Sicht überraschenden Entscheidung, die man zur Kenntnis genommen habe. Die schriftliche Begründung müsse noch im Detail abgewartet werden. "Unabhängig davon ist aber bereits klar: Der Betriebsrat wird in die nächste Instanz gehen, um die aktuelle Entscheidung durch das Landesarbeitsgericht überprüfen zu lassen", hieß es. Der neu gewählte Betriebsrat bleibe bis auf Weiteres im Amt. Man halte die dem Gericht genannten Gründe, weshalb die Abstimmung anfechtbar sein soll, für nicht überzeugend.

Cavallo war für die bei Volkswagen <DE0007664039> traditionell einflussreiche IG Metall erstmals offiziell als Betriebsrats-Spitzenkandidatin im Hauptwerk angetreten, nachdem die Gremien sie 2021 zunächst nur vorläufig und intern zur Nachfolgerin von Bernd Osterloh bestimmt hatten. Nach der Auszählung meldete die Gewerkschaft einen Anteil von 85,5 Prozent. Nächststärkste Kraft wurde nach Betriebsratsangaben "Die Andere Liste" mit dem örtlichen Ex-IG-Metall-Chef Frank Patta. Cavallo sitzt außerdem im Präsidium des VW-Aufsichtsrats, wo alle grundsätzlichen Entscheidungen zur Unternehmensstrategie fallen.