Gericht bestätigt Schließung von Tattoo- und Piercingstudios
BAUTZEN (dpa-AFX) - Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die vorübergehende Schließung von Tattoo- und Piercingstudios in Sachsen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bestätigt. Der Eingriff sei für die betroffenen Gewerbetreibenden zwar gravierend, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Dem stehe aber das durch die Pandemie bedrohte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung entgegen. Außerdem sei das Betriebsverbot auf vier Wochen befristet und den Betrieben eine erheblich Entschädigung in Aussicht gestellt worden.
Gemäß der am 2. November in Kraft getretenen Corona-Schutz-Verordnung müssen Anbieter körpernaher Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen sowie Friseuren diesen Monat schließen. Die Ausnahme für Friseure sei gerechtfertigt, da deren Tätigkeit zur Grundversorgung im Bereich Körperhygiene gehöre, erklärte das Gericht.