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Gericht bestätigt Einschränkungen im Kreis Gütersloh

MÜNSTER (dpa-AFX) - Der derzeit eingeschränkt geltende Lockdown im Kreis Gütersloh ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen am Montag in Münster entschieden. Ein Bewohner der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hatte die Überprüfung einer Landesverordnung verlangt. Die Regionalverordnung ist nach dem Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies in Rheda-Wiedenbrück in Kraft getreten und gilt im ganzen Kreisgebiet bis zum 30. Juni (Az.: 13 B 911/20.NE).

Der Antragsteller kritisiert, dass auch Städte wie sein Wohnort und Versmold, Borgholz oder Halle in Westfalen betroffen sind, obwohl es dort keine oder kaum Infizierte gibt.

Diese Ansicht teilt das OVG nicht. Wegen der Vielzahl der positiven Corona-Tests unter Mitarbeitern im Schlachtbetrieb bei Tönnies bestehe eine hinreichend konkrete Gefahr des Überspringens auf die übrige Bevölkerung. Das Land habe daher seinen Ermessensspielraum mit Schutzmaßnahmen für den gesamten Kreis nicht überschritten.

Das OVG weist in seiner Begründung daraufhin hin, dass die Verordnung zunächst auf eine Woche zeitlich eng befristet gewesen sei. Außerdem müsse das Land die Regelung fortwährend überprüfen und eventuell auch vor Ablauf der Geltungsdauer aufheben, falls die Datenlage nach vielen Tests in der Bevölkerung daraufhin deute, dass das Virus nicht auf die übrige Bevölkerung übertragen wurde. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.