Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.402,70
    +4,70 (+0,20%)
     
  • EUR/USD

    1,0658
    +0,0011 (+0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.250,04
    +777,42 (+1,31%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.383,15
    +70,53 (+5,37%)
     
  • Öl (Brent)

    83,22
    +0,49 (+0,59%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Gericht: Bahn muss Hunsrückquerbahn zum Flughafen Hahn instandsetzen

KOBLENZ (dpa-AFX) -Die Deutsche Bahn muss einer Gerichtsentscheidung zufolge die stillgelegte Hunsrückquerbahn zum Flughafen Hahn instandsetzen. Ihre Klage gegen entsprechende Anordnungen des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) scheiterte größtenteils. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch (1 K 36/22.KO).

Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2007 stehe grundsätzlich fest, dass die Deutsche Bahn zur Instandhaltung der 45 Kilometer langen Bahnstrecke zwischen Stromberg und Büchenbeuren beim Airport Hahn verpflichtet sei. Im Februar 2020 habe ein anderes Bahnunternehmen Bedarf an der Strecke ab Ende 2021 angemeldet und erklärt, ihm drohten während der fehlenden Betriebsbereitschaft der Gleise jährlich 1,5 Millionen Euro Umsatzeinbußen. Das EBA habe die Deutsche Bahn daraufhin unter Androhung von Zwangsgeld aufgefordert, die Strecke für Zugverkehr zu ertüchtigen.

Dagegen klagte die Deutsche Bahn: Das angedrohte Zwangsgeld sei rechtswidrig und die geforderte Ertüchtigung bis zum 4. Juli 2022 unmöglich. Sie müsse mindestens 40 Kilometer Schienen auswechseln und die nötigen Planungen und Bauleistungen EU-weit ausschreiben. Zudem seien Genehmigungen wegen Eingriffen in die Natur notwendig.

Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage im Wesentlichen ab. Die Deutsche Bahn sei rechtlich zur Ertüchtigung der Hunsrückquerbahn verpflichtet. Ihre Klage sei nur gegen das angedrohte Zwangsgeld teilweise erfolgreich - das EBA habe nicht hinreichend ermittelt, wie viel Zeit für eine Instandsetzung nötig sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - die Prozessbeteiligten können Berufung beantragen.