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Geräteversicherung und Garantieverlängerung – vier Tipps für Käufer

Elektronikgeräte können schneller den Geist aufgeben, als einem lieb ist. Eine Geräteversicherung abzuschließen, muss trotzdem keine gute Idee sein.

 

Mitte Mai haben die Elektronikhändler Media Markt und Saturn öffentlichkeitswirksam mitgeteilt, deutlich verbesserte Leistungen für Geräteversicherungen und Garantieverlängerungen einzuführen. Kunden können für ihre Elektrogeräte nun Policen mit variablen Laufzeiten von bis zu fünf Jahren und Versicherungsprämien ab 1,99 Euro pro Monat erhalten.

„Mit unserem neuen Garantie- und Versicherungsportfolio setzen wir dort an, wo gesetzliche Gewährleistung oder freiwillige Herstellergarantien enden“, wirbt Florian Gietl, Chef von Media Markt Saturn Deutschland. Das Unternehmen arbeitet nun bei der Garantieverlängerung mit der Zurich Versicherung und dem Schadenabwickler Aqilo sowie bei der Geräteversicherung für Smartphones mit dem Service-Anbieter Square Trade zusammen.

Klar, wenn ein neues Handy auf den Boden fällt und das Display bricht, ist das ärgerlich. Genauso fatal ist, wenn die Waschmaschine bereits nach zweieinhalb Jahren ausfällt. Dennoch fragen sich viele Verbrauchen, ob sich der Zusatzschutz, den die meisten Verkäufer anbieten, sich auch wirklich lohnt. Die folgenden Fragen und Antworten sollen bei der Einschätzung helfen.

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Was bedeuten die Begriffe Gewährleistung und Garantie?

Beim Kauf von neuen Produkten gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Verankert ist diese im Bürgerlichen Gesetzbuch (§438 BGB). Treten während dieser Frist Mängel auf, können Verbraucher diese beim Verkäufer reklamieren.

Nach dem sechsten Monat kann der Händler aber einen Nachweis verlangen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und nicht vom Kunden selbst verschuldet wurde. Einen solchen Nachweis zu erbringen, ist oft schwierig.

Allerdings geben die meisten Hersteller eine freiwillige Garantie auf ihre Produkte. Zwei Jahre gelten als Standard. Innerhalb dieser Frist versprechen die Hersteller, das Produkt bei einem Mangel zu reparieren oder auszutauschen.

Für einen möglichen Schadensfall sollten Verbraucher daher den Kaufbeleg und die Garantieurkunde aufbewahren. Die Garantie geben die Hersteller aber oft nur, wenn das Gerät bei einem von ihnen autorisierten Händler gekauft wurde.

Was bieten die Garantieverlängerung und die Geräteversicherung?

Die Garantieverlängerung bietet einen Schutz gegen Produktmängel über die Zwei-Jahres-Frist hinaus. In der Regel kann sie für bis zu fünf Jahre abgeschlossen werden. Abgesichert sind dann die Reparaturkosten. Übersteigen diese den Wert des Geräts, bekommen die Versicherungsnehmer ein Ersatzgerät oder Geld ausbezahlt. Manchmal erhalten sie auch einen Gutschein für den Shop ausgestellt.

Eine Geräteversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Sturz, Bruch, Fall, Brand, Blitzschlag, Flüssigkeiten und Sand sowie in manchen Fällen auch bei Diebstahl. Manchmal nennen die Händler diese Absicherung auch erweiterte Garantieverlängerung. Sie lässt sich für unterschiedliche Laufzeiten abschließen. In manchen Fällen läuft der Schutz so lange, bis die Kunden kündigen.

Den Zusatzschutz bieten die Händler meist direkt beim Verkauf eines Elektrogeräts an. Sie treten in der Regel aber lediglich als Versicherungsvermittler auf. Den Vertrag schließt der Verbraucher dann mit einem Versicherungsunternehmen.

Auf was sollten Verbraucher beim Abschluss achten?

Das Magazin „Finanztest“ hat einfache und erweiterte Garantieverlängerungen das letzte Mal im Jahr 2015 ausführlich untersucht. Das Fazit des Tests lautete: „Viele Garantien sind nicht nur teuer. Sie halten im Kleingedruckten auch so manch üble Überraschung parat.“

Eine Sprecherin der Verbraucherorganisation sagte auf Nachfrage des Handelsblatts, dass die fünf Haken, die die Tester damals in den Vertragsbedingungen bemängelten, auch heute noch so zu finden seien: „Die Punkte sind immer noch aktuell und die Policen haben sich nicht deutlich verbessert.“

Demnach sehen viele Verträge bei Totalschäden und nach einem Diebstahl als Ersatz ein „gleichwertiges“ Gerät vor. Tritt der Schaden erst nach einiger Zeit auf, bedeutet das, dass Verbraucher nur ein gebrauchtes Ersatzgerät bekommen. Besser ist es, wenn die Versicherungsnehmer mit ihrer Police ein Neugerät erhalten können.

Bei der neuen „Plus Garantie“ von Media Markt und Saturn, einer klassischen Garantieverlängerung, ist das laut Pressemitteilung der Fall: Sie erstattet bei einem Totalschaden nach einem technischen Defekt oder aufgrund von Verschleiß und Abnutzung des Original-Akkus den Neupreis.

Laut den Testern sollten Verbraucher bei den Geräteversicherungen auch darauf schauen, ob es einen Selbstbehalt gibt – etwa wenn das Handy wegen eines Sturzes repariert werden muss. Je nachdem, wie hoch dieser ausfällt, lohnt sich die Versicherung nicht.

Häufig sind auch Schäden, die durch Verschleiß entstehen, nicht oder nicht umfassend geschützt. Aber gerade Verschleißteile wie der Akku sind oft der Grund, warum ein Gerät nicht mehr funktioniert.

Probleme bei den Garantieverlängerungen sehen die Tester auch dann, wenn diese erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist vom Händler nach zwei Jahren greifen. So könnte der Fall eintreten, dass der Verkäufer ab dem siebten Monat die Reparatur verweigert, weil der Kunde keinen Nachweis bringen kann, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

Zugleich gibt es Produkthersteller, die keine zweijährige Garantie bieten, sondern beispielsweise nur eine einjährige. Dann muss der Verbraucher Reparaturen im zweiten Jahr selbst bezahlen.

Beim Kleingedruckten zum Diebstahlschutz gibt es von den Testern zusätzliche Kritik. Die Versicherung springt häufig nicht ein, wenn das Gerät unbeaufsichtigt war. Das heißt, dass das Smartphone nicht versichert ist, wenn es beispielsweise aus einem abgestellten Rucksack gestohlen wird.

Wann sollten Verbraucher die Finger von der Versicherung lassen?

Eine Garantieverlängerung macht vor allem dann keinen Sinn, wenn Verbraucher das Produkt ohnehin nur in den ersten beiden Jahren nutzen wollen oder es danach nur noch einen geringen Wert hat. Viele Produktmängel treten zudem sowieso in den ersten beiden Jahren auf.

Das hat auch eine Umfrage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 gezeigt: Über 74 Prozent der Befragten gaben an, dass sie innerhalb von 24 Monaten nach Kauf einen Mangel des Produkts feststellen mussten.

Den Verbraucherzentralen zufolge lohnt sich vor allem die Geräteversicherung für Smartphones, Tablets & Co. „in vielen Fällen nicht“. Die Policen seien in der Regel teuer. Demnach kostet die Versicherung häufig zehn bis 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr. Ein gesprungenes Display könne man aber „für sehr viel weniger Geld“ selbst reparieren lassen.

Auch der Diebstahlschutz ist oft nicht ganz so wichtig: Denn viele Verbraucher haben eine Hausratsversicherung. Wird das Gerät aus der Wohnung oder dem Auto entwendet, springt auch diese ein.

Einen ganz grundsätzlichen Tipp, den Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) immer wieder gibt, ist: „Verbraucher sollten sich in erster Linie gegen die Schäden absichern, durch die ein existenzielles Risiko entsteht.“

Ob ein kaputtes Handy oder eine defekte Waschmaschine dazu gehören, muss jeder selbst entscheiden. Wer jedoch beim Kauf direkt einen Zusatzschutz für sein neues Gerät abgeschlossen hat und später merkt, dass er diesen doch nicht benötigt, hat innerhalb von zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu widerrufen.