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Generelle Testpflicht für Flug-Einreisen greift

BERLIN (dpa-AFX) - Für alle Flugpassagiere nach Deutschland greift ab Dienstag eine generelle Testpflicht auf das Coronavirus. Dafür muss man bereits vor dem Start im Abflugland einen Test machen. Wer der Fluggesellschaft keinen Nachweis über ein negatives Ergebnis vorlegen kann, darf nicht in die Maschine einsteigen. Die von Bund und Ländern beschlossenen strengeren Vorgaben sollen vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten. Laut Bundesregierung handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virus-Ausbreitung durch Urlaubsreisen zu vermeiden. Dies soll auch Passagiere in den Flugzeugen schützen.

Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben. Schon bisher gab es Testpflichten für Reisende - aber nur bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern mit hohen Ansteckungsrisiken, festgelegt nach einer einzelnen Einstufung durch die Bundesregierung. So muss man einen negativen Test vor der Einreise vorweisen, wenn man aus "Hochinzidenzgebieten" mit besonders vielen Infektionen und aus Gebieten mit neuen Virusvarianten kommt.