Geldschein zerrissen? Das können Sie tun
So gut wie jedem ist es schon einmal passiert, dass ein Geldschein zerreißt oder auf eine andere Weise zerstört wird. Auch, wenn die Sorge zunächst groß ist: In der Regel ist das Geld nicht verloren, sondern kann erstattet werden.
Geldscheine halten einiges aus, doch irgendwann kommt der Moment, in dem man ihn nicht mehr guten Gewissens im Supermarkt vorlegen will - ob er nun aus der engen Jeanstasche gezogen wurde und dabei zerrissen ist, die Kinder ihn als Malpapier verwendet haben oder er bei einem Brand in Mitleidenschaft gezogen wird.
Keimschleuder: Darum kann Geld krank machen
Grundsätzlich bleibt jede Banknote ein gesetzliches Zahlungsmittel, solange mindestens die Hälfte davon vorhanden ist. Da Einzelhändler jedoch bei Beschädigung selbst entscheiden können, ob sie den Schein noch annehmen, lohnt es sich in vielen Fällen, Ersatz zu besorgen.
Der Geldschein ist zerrissen
Kleinere Risse lassen sich mit durchsichtigem Klebeband schnell reparieren und können in der Regel im Umlauf bleiben. Ist der Schein jedoch komplett durchtrennt und das möglicherweise mehrfach, lohnt es sich, Ersatz zu beschaffen.
Nicht selten führt der erste Gang in so einem Fall zur nächsten Filiale der eigenen Bank. Oft erstattet diese den Geldschein auch - verpflichtet ist sie dazu jedoch nicht. Sollten Sie es dennoch versuchen wollen, stellen Sie sicher, dass Sie alle Teile des Scheins vorlegen.
Andernfalls bringen Sie die Banknote zur Deutschen Bundesbank. Falls keine Filiale in Ihrer Nähe ist, schicken Sie den Schein zusammen mit einem Erstattungsantrag an diese Adresse ein: Deutsche Bundesbank; Hegelstraße 65; H 313; 55122 Mainz. Der Betrag wird in der Regel gebührenfrei auf Ihr Konto überwiesen.
Der Geldschein ist verbrannt
Auch bei Scheinen mit größeren Brandlöchern oder -schäden kommt die Bundesbank zum Einsatz. Schicken Sie dafür alle vorhandenen Teile des Geldes restlos ein. Die Puzzle-Arbeit übernimmt dann die Bundesbank.
Verdächtiger Schein? Daran erkennen Sie Falschgeld
Auch hier gilt, dass mindestens die Hälfte der Banknote vorhanden sein sollte. Andernfalls muss nachgewiesen werden, dass die nicht eingeschickten Teile der Scheine vernichtet wurden.
Der Geldschein ist verfärbt oder verwaschen
Auch Banknoten, die in der Waschmaschine beschädigt wurden oder bemalt sind, können erstattet werden. Wichtig ist wie bei jeder anderen Beschädigung auch, dass sie nicht mutwillig zerstört wurden oder im Zusammenhang mit kriminellen Handlungen stehen. Auf Letzteres kann hinweisen, wenn die Banknoten eingefärbt sind.
Wenn das Geld mit Chemikalien oder potentiell gefährlichen Substanzen in Berührung gekommen ist, legen Sie eine Liste der entsprechenden Stoffe bei, wenn Sie das Geld zur Bundesbank schicken.