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„Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte“, sagt Kanzleramtsminister Braun - Kanzlerkandidat Laschet lehnt das ab

Kanzleramtsminister Helge Braun
Kanzleramtsminister Helge Braun

Die Delta-Variante des Coronavirus ist nun auch in Deutschland dominant. Kanzleramtsminister Helge Braun befürchtet, dass die Zahl der Neuinfektionen bis zur Bundestagswahl am 26. September auf eine Inzidenz von 850 und täglich 100.000 Neuinfektionen ansteigen könnte. Daher könnte es schon bald zun Einschränkungen für Nicht-Geimpfte kommen, wie Braun der Bild am Sonntag sagte.

Gegenüber der Bild am Sonntag kündigte er an: „Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte“. Denkbar ist, dass Nicht-Geimpfte wieder ihre Kontakte einschränken müssen und dass für sie Angebote wie Restaurant-, Kino- und Stadionbesuche aufgrund eines zu hohen Restrisikos nicht mehr möglich sein werden. Außerdem müssten nur die ungeimpften Kontaktpersonen von Infizierten in Quarantäne.

Besonders sorgt sich Braun um die Schulen, die nach den Sommerferien in den herkömmlichen Schulbetrieb starten wollen. Um Infektion möglichst aus den Schulen herauszuhalten, fordert er, dass Eltern, Lehrkräfte und Schulpersonal sich impfen lassen und die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Schulunterricht bestehen bleibt.

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Union-Kanzlerkandidat Armin Laschet sprach sich hingegen im ZDF gegen Privilegien für Geimpfte und eine Impfpflicht aus. "Ich halte nichts von einer Impfpflicht und halte auch nichts davon, auf Menschen indirekt Druck zu machen, dass sie sich impfen lassen sollen", sagte Laschet. "Freiheitsrechte müssen für alle gelten, wenn man keine Impfpflicht will." Es müsse nun alles dafür getan werden, eine hohe Impfquote zu erreichen.

Auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki wies den Vorstoß von Kanzleramtsminister Helge Braun zu Einschränkungen für Nicht-Geimpfte im Gespräch mit der Funke Mediengruppe zurück. Der Bundestags-Vizepräsident sagte, er sehe darin eine "Einführung der Impfpflicht durch die Hintertür" und betonte, eine solche "Kategorisierung von Grundrechten in eine erste und eine zweite Klasse" sei "klar verfassungswidrig."

it, jsk