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Geheimdienst muss erneut Infos zu Hintergrundgesprächen mit Medien herausgeben

LEIPZIG (dpa-AFX) -Im Streit um Hintergrundgespräche mit Journalisten muss der Bundesnachrichtendienst (BND) weitere Informationen herausgeben. Auf die Klage eines Reporters entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, dass der Geheimdienst angeben muss, welche fünf Medien in den Jahren 2019 und 2020 die meisten Einzeltermine hatten, wie viele vertrauliche Gespräche geführt wurden und wie viele davon mit Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der BND hatte die Informationen zunächst abgelehnt und dies mit fehlenden statistischen Auswertungen begründet. (Az.: BVerwG 10 A 2.23)

Schon 2019 hatte der Reporter eine Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts zur Praxis der Hintergrundgespräche erstritten. Damals ging es unter anderem darum, welche Themen in solchen Runden besprochen und welche Medien dazu eingeladen wurden. Das Bundesgericht entschied jeweils, dass dem Journalisten die Informationen wegen des grundgesetzlich geschützten Auskunftsanspruchs der Presse gegeben werden müssen. Der Reporter kann allerdings nicht vom BND verlangen, dass die Behörde auch auf eine Anhörung der betroffenen Medien verzichtet. (Az.: BVerwG 10 A 3.23)/bz/DP/men