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Gegen Kinderarbeit und Umweltzerstörung: Wirtschaftsminister Altmaier blockiert Lieferkettengesetz

Die Zeit für ein Lieferkettengesetz in dieser Wahlperiode wird knapp. Minister Peter Altmaier verhindert das Vorhaben bislang. Auch der Koalitionsausschuss konnte den Knoten nicht durchschlagen.

Das Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass es nicht zu Ausbeutung oder Kinderarbeit kommt. Foto: dpa
Das Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass es nicht zu Ausbeutung oder Kinderarbeit kommt. Foto: dpa

Am Ende versuchten sogar Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) zu vermitteln – doch auch ihr Bemühen blieb vergeblich. Alle regierungsinternen Versuche, den Streit über das Lieferkettengesetz zu lösen, sind bislang gescheitert. Auch der Koalitionsausschuss, der am Mittwochabend tagte, brachte noch keinen Durchbruch.

Nun soll es an diesem Freitag ein neues Spitzengespräch mit Merkel, Scholz und den drei beteiligten Fachministern geben. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte am Donnerstag nur bestätigen, dass es „zeitnah“ ein Gespräch geben werde. „Mein Ziel ist, dass wir zu einem Lieferkettengesetz kommen – und zwar zügig“, sagte er.

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Das Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten, auf die Einhaltung elementarer Menschenrechte zu achten – nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auf bei ihren Geschäftspartnern und Zulieferern im Ausland.

Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) pochen auf den Koalitionsvertrag: Darin hatten sich Union und SPD darauf verständigt, ein Gesetz einzubringen, wenn sich herausstellen sollte, dass die bisherige freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht ausreicht, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards sicherzustellen.

Eine aufwendige Unternehmensbefragung hatte im vergangenen Jahr ein ernüchterndes Ergebnis zutage gefördert. Demnach erfüllt nur ein kleiner Teil der deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die international vereinbarten „menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten“.

Das Lieferkettengesetz soll der Wirtschaft nun klare Vorgaben machen. Doch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) stellt sich quer.

Zivilrechtliche Haftung soll entfallen

Dabei hatten Heil und Müller zuletzt wichtige Zugeständnisse gemacht. Sie ließen ihre Forderung fallen, Unternehmen, die gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen, zivilrechtlich zu belangen. Ihr Kompromissangebot an Altmaier sieht nur noch Bußgeld und administrative Strafen vor, etwa den Ausschluss eines Unternehmens von öffentlichen Aufträgen. Damit ist eine der zentralen Forderungen Altmaiers eigentlich erfüllt.

Dennoch bleibt der Wirtschaftsminister bei seiner Ablehnung. Nach Informationen des Handelsblatts will er erreichen, dass Unternehmen nur für das erste Glied der Lieferkette, also ihre direkten Zulieferer, verantwortlich sind. Nicht also die Zulieferer der Zulieferer, Rohstofflieferanten etwa.

Scharfe Kritik am Wirtschaftsminister kommt von Menschenrechtsorganisationen: „Altmaier bewegt sich überhaupt nicht“, sagt Armin Paasch vom Hilfswerk Misereor. „Das zeigt, dass er das Verfahren komplett sabotieren möchte. Und dass er die Verwässerung von internationalen Standards betreibt.“

Die Menschenrechtler befürchten, dass Altmaier eine Einigung bewusst verschleppt – mit dem Ziel, dass das Lieferkettengesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschlossen werden kann. Aus Regierungskreisen hieß es aber, es sei noch genug Zeit, das Vorhaben bis zur Bundestagswahl im September abzuschließen – wenn Altmaier sich bewege.

Eine Einigung sei „überfällig“, sagte dazu der Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, dem Handelsblatt. „Das Gesetz würde Verbraucherinnen und Verbrauchern Sicherheit geben, dass in den Lieferketten von Konsumprodukten weder Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzungen noch Umweltzerstörungen stecken.“

Müller betonte, Verbraucher könnten nicht am Ende der Lieferkette korrigieren, was Unternehmen mit ihrer Produktions- und Einkaufspolitik an Missständen am Anfang oder in der Mitte der Kette verursacht hätten. „Deshalb braucht das Lieferkettengesetz unbedingt einen zivilrechtlichen Haftungsmechanismus und muss für die gesamte Lieferkette und möglichst viele Unternehmen gelten“, sagte der VZBV-Chef.

Fortschritte auf europäischer Ebene

Ein Durchbruch beim Koalitionsausschuss wird allerdings noch nicht erwartet. Es gehe vor allem darum, offene Fragen zu diskutieren und das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Die Wirtschaft ist in Sachen Lieferkettengesetz gespalten. Während sich einige Unternehmen für eine gesetzliche Lösung starkgemacht hatten, warnen die großen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände vor einem nationalen Alleingang.

Auf europäischer Ebene hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments Ende Januar einen Bericht zu den Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang der Lieferketten mit großer Mehrheit verabschiedet. Darin wird die EU-Kommission unter anderem aufgefordert, im geplanten europäischen Lieferkettengesetz sicherzustellen, dass Unternehmen bei ihren Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Umwelt und die gute Regierungsführung beachten müssen.

Ein EU-Gesetz soll nach dem Willen des Rechtsausschusses für alle in der Europäischen Union tätigen Großunternehmen gelten, aber auch für börsennotierte Mittelständler oder kleinere Unternehmen in Wirtschaftssektoren, die anfällig für Menschenrechtsverletzungen sind.