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Geblitzt – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen!

Bußgelder einspruchslos zu zahlen, ist offenbar nicht die beste Idee. (Foto: Thinkstock)

Blitzer sollen Rasern das Handwerk legen, denn zu hohe Geschwindigkeit ist in Deutschland immer noch Unfallursache Nummer 1. Oft reicht aber auch schon ein Moment der Unachtsamkeit, das Tempo ist nur ein wenig höher als erlaubt und die Radarfalle schnappt zu. Allein beim bundesweiten Blitzmarathon im April erwischte es weit über 90.000 Autofahrer. Doch einen Bußgeldbescheid müssen Sie nicht einfach hinnehmen, Einspruch kann sich lohnen!

von Sandra Alter

Beim bundesweiten Blitzmarathon im April 2015 kontrollierte die Polizei rund 3,3 Millionen Verkehrsteilnehmer und stellte insgesamt 91.262 Tempoverstöße fest. 13.000 Polizisten und 7000 Messstationen waren 18 Stunden im Einsatz. Dabei sei die Beanstandungsquote von 2,8 Prozent dieses Mal relativ gering gewesen, vermeldete die Polizei im Anschluss. Wen es erwischt hat, dem flattert in diesen Wochen ein Bußgeldbescheid in den Briefkasten, in vielen Fällen drohen Punkte oder sogar Fahrverbot.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie nicht vorschnell bezahlen, denn ein Einspruch kann sich in vielen Fällen lohnen. Manchmal ist eine Blitzeraufnahme nicht gültig, weil etwa Fahrzeuge verwechselt wurden oder es lagen Mängel bei der Messung vor. Für die Messverfahren gelten strenge Regeln. „Betroffene haben immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und die Messung auf Richtigkeit überprüfen zu lassen“, so der Verkehrsstrafrechtsexperte und Rechtsanwalt Christian Demuth gegenüber der Wirtschafts Woche.

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 Anwalt oder nicht?

Wichtig ist dabei, dass Sie die vom Gesetzgeber vorgegebene Einspruchsfrist von 14 Tagen einhalten und den Widerspruch schriftlich einreichen. Sie haben die Möglichkeiten, selbst Einspruch einzulegen oder einen Anwalt zu beauftragen. Auf eigene Faust kann das funktionieren, wenn zum Beispiel das Blitzerfoto von schlechter Qualität ist und die Person am Steuer unzureichend erkennbar ist. „In jedem Fall empfiehlt es sich, sich nicht dazu zu äußern, ob man zum fraglichen Zeitpunkt den Wagen fuhr“, so Demuth weiter.

 Denn die Beweispflicht, wer den Wagen gesteuert hat, liegt auf Seiten des Bußgeldrichters. Kann der eine Person nicht eindeutig identifizieren, etwa weil das Gesicht verdeckt ist, stehen die Chancen gut auf einen erfolgreichen Einspruch.

 Zweifeln Sie das Messverfahren an sich an, ist es sinnvoller, einen Anwalt zu beauftragen, denn nur der hat die Möglichkeit, Akteneinsicht zu verlangen, und kann so Beweise finden, dass der Bußgeldbescheid möglicherweise ungültig ist.

 Legen Sie dagegen selbst Einspruch gegen das Messverfahren ein, ordnet das Amtsgericht sofort ein Gutachten zur Messung an. Sollte sich herausstellen, dass die Messung korrekt war, müssen Sie die Kosten für den Gutachter übernehmen, was schnell mal mit 1000 Euro zu Buche schlagen kann. Ein Anwalt dagegen kann vorab prüfen, ob sich ein Gutachten überhaupt lohnt.

 Weitere Gründe für die Einstellung des Verfahrens

Zudem ist es auch denkbar, dass ein Verfahren eingestellt wird, wenn Betroffene bisher nicht negativ aufgefallen sind und plausible Gründe für die Missachtung der Straßenverkehrsordnung vorbringen können. In manchen Fällen ist es möglich, das Bußgeld zu drosseln oder ein Fahrverbot rückgängig zu machen, weil ein Härtefall vorliegt, beispielsweise weil durch ein einmonatiges Fahrverbot die Existenz bedroht sein könnte. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

 Grundsätzlich gilt: Bei größeren Delikten kann sich eine anwaltliche Beratung lohnen. Das erste Gespräch ist meist kostenlos. Wer aber keine Rechtschutzversicherung hat, sollte gut überlegen, ob ein Einspruch Sinn macht. Denn im schlimmsten Falle bleiben Autofahrer nicht nur auf dem Bußgeld sitzen, sondern müssen auch die Kosten für den Anwalt, ein Gutachten und das Verfahren tragen.

 

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