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Gebührenstreit um Paypal und Sofortüberweisung geht wohl an BGH

Die beiden Bezahldienste fallen laut dem Oberlandesgericht München nicht unter das EU-weite Gebührenverbot für bestimmte Online-Zahlungen.

Für die Zahlung mit Paypal und Sofortüberweisung nehmen Unternehmen wie Flixbus Gebühren. Foto: dpa
Für die Zahlung mit Paypal und Sofortüberweisung nehmen Unternehmen wie Flixbus Gebühren. Foto: dpa

Der Streit um die Rechtmäßigkeit von Gebühren für Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisungen wird aller Voraussicht nach erst vom Bundesgerichtshof (BGH) endgültig geklärt werden. Das Oberlandesgericht München (OLG) erklärte es am Donnerstag für rechtmäßig, wenn Unternehmen im Online-Handel von ihren Endkunden Gebühren für diese beiden Zahlungsarten verlangen. Die Richter ließen aber die Revision zum BGH zu. Im konkreten Fall geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen Flixbus.

Der 29. Senat des Münchner OLG urteilte, dass weder Paypal noch Sofortüberweisung unter das seit Anfang 2018 geltende EU-weite Gebührenverbot für vier Arten von Online-Zahlungen im europaweiten Sepa-Zahlungsraum fallen. Auf Wunsch der unterlegenen Wettbewerbszentrale ließen die Münchner Richter die Revision aber zu, um eine höchstrichterliche Klärung in Karlsruhe zu ermöglichen.

Mehr: Der erste namhafte Partner ist bei Facebooks geplanter Digitalwährung Libra ausgestiegen. Zu den Beweggründen hielt Paypal sich jedoch bedeckt.