Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.101,50
    +326,12 (+0,86%)
     
  • Gold

    2.410,80
    +12,80 (+0,53%)
     
  • EUR/USD

    1,0660
    +0,0014 (+0,13%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.654,35
    +1.811,62 (+3,08%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.380,54
    +67,92 (+5,18%)
     
  • Öl (Brent)

    83,58
    +0,85 (+1,03%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.425,38
    -176,12 (-1,13%)
     

Nach Gebührenurteil schon 1000 Beschwerden von Bankkunden

Frankfurt/Main (dpa) - Nach dem Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem April sind bei der Finanzaufsicht Bafin inzwischen fast 1000 Beschwerden von Bankkunden eingegangen.

Sehr häufig gehe es in den Telefonaten am Bafin-Verbrauchertelefon um das Thema Rückerstattungsansprüche, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Zustimmung von Kunden nötig

Der BGH hatte Ende April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Geldhäuser müssen nun nachträglich um Zustimmung zu aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern - nach Einschätzung der Stiftung Warentest rückwirkend bis zum 1. Januar 2018.

WERBUNG

Die Bafin hatte die Geldhäuser im Oktober gemahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter zu unwirksamen Gebührenanpassungen beachten, «alle notwendigen Schritte umgehend einleiten und dabei fair mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen».

Verbrauchern wird es schwer gemacht

Am Bafin-Telefon schilderten Verbraucher nach Angaben der Finanzaufsicht zum Beispiel, dass ihnen anstelle eines konkret berechneten Betrages eine Pauschale angeboten worden sei. Auch berichteten sie von Schwierigkeiten, Ansprechpartner bei ihrem Kreditinstitut zu erreichen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat bereits Klagen gegen Institute angekündigt, die berechtigten Erstattungsforderungen nicht nachkommen.