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Ganztagsanspruch für Grundschüler - Gesetzentwurf liegt vor

BERLIN (dpa-AFX) - Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/2026 in Deutschland eingeschult werden, sollen in den ersten vier Schuljahren einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung bekommen. Das geht aus einem gemeinsamen Entwurf für ein "Ganztagsförderungsgesetz" von Bundesfamilien- und Bundesbildungsministerium hervor. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Er ist zwar innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt, das Vorhaben könnte aber nach dpa-Informationen bereits in der kommenden Woche im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

Kinder in der Grundschule sollen demnach Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung - einschließlich Schule - an Wochentagen "bis zum Beginn der fünften Klassenstufe" bekommen, wie es heißt. Die Formulierung soll sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse einen Platz sicherhaben, egal wie das jeweilige Bundesland die Länge des Schuljahrs definiert. Ganztagsangebote soll es auch während der Ferien geben. Erlaubt sein sollen im ganzen Jahr maximal vier Wochen Schließzeit.

Union und SPD hatten die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Über die Umsetzung wird aber wegen der immensen Kosten in Milliardenhöhe, etwa für Investitionen in Räume in den Grundschulen und Personalkosten bis heute mit den Bundesländern gestritten. Deshalb ist auch weiter offen, ob es mit dem Vorhaben bis zum Ende der Regierungszeit der großen Koalition klappt. Nach dem Kabinett müsste das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung der Länderkammer ist wegen des Streits über die Finanzierung aber ungewiss.