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G36-Hersteller gewinnt Prozess um Sturmgewehr

Heckler & Koch - G36-Hersteller gewinnt Prozess um Sturmgewehr

Im Schadensersatz-Prozess um das Sturmgewehr G36 hat Verteidigungsministerin eine Niederlage gegen den Hersteller Heckler & Koch erlitten. Das Landgericht Koblenz urteilte am Freitag, dass die Standardwaffe der Bundeswehr gemessen an den vertraglichen Anforderungen keine Mängel aufweist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Von der Leyen (CDU) hatte bereits 2015 entschieden, alle 167.000 G36-Gewehre wegen unzureichender Treffsicherheit bei Dauerfeuer oder großer Hitze auszumustern. Es ist nicht zu erwarten, dass sie davon abrückt.

Von der Leyens Sprecher kündigte an, in Berufung gegen das Urteil gehen zu wollen, wenn das Gericht in seiner Urteilsbegründungen aus der Hauptverhandlung geblieben sei und allein auf Basis der Vertragsbeziehungen entschieden habe. „Das Gericht hätte auch in die Beweisaufnahme darüber eintreten können, ob das Gewehr die Anforderungen tatsächlich erfüllt. Ein Sturmgewehr muss treffen“, sagte er.

Die Affäre um das Gewehr begann vor fünf Jahren mit ersten Hinweisen auf Präzisionsprobleme. Untersuchungen kamen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Von der Leyen gab daraufhin nach ihrem Amtsantritt 2013 ein Master-Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis eindeutig war: In Labortests sank die Trefferquote bei einer Temperaturveränderung um 30 Grad auf nur sieben Prozent. Gefordert werden von der Bundeswehr 90 Prozent.

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Die Soldaten sind allerdings zufrieden mit der Waffe. Das ergab eine vom früheren Wehrbeauftragten Hellmut Königshaus und dem Grünen-Verteidigungsexperten Winfried Nachtwei geleitete Befragung von rund 200 Soldaten. Alle waren sich einig: Präzisionsmängel seien beim G36 im Einsatz nie wahrgenommen worden. Im Gegenteil: Die Waffe sei leicht, bedienungsfreundlich – und sehr zuverlässig.

Für Heckler & Koch ging es in dem Zivilprozess auch darum, einen Imageschaden abzuwenden. Die Klage des Unternehmens aus dem baden-württembergischen Oberndorf am Neckar war vom Beschaffungsamt der Bundeswehr in Koblenz mit Gewährleistungsforderungen ausgelöst worden. Die Waffenschmiede wehrte sich dagegen mit einer sogenannten „negativen Feststellungsklage“ – und gewann. Das Landgericht gab der Klage nach eigenen Worten „in vollem Umfang statt“.


Bundeswehr kann Berufung einlegen

Heckler & Koch hatte argumentiert, gemessen an den vertraglichen Anforderungen gebe es keine Mängel. Ganz auf dieser Linie kritisierte auch der Vorsitzende Richter Ralph Volckmann in einer Verhandlung im Juni die Bundeswehr. Als sich in Auslandseinsätzen mit extremen Temperaturschwankungen zwischen Tag und Nacht die Anforderung an das G36 wohl erweitert habe, hätten die Streitkräfte es versäumt, dies bei weiteren Bestellungen des G36 bei Heckler & Koch zu melden. Folgeverträge seien wie immer abgeschlossen worden.

Genauso argumentierte das Gericht auch am Freitag: Es gebe für die Bundeswehr „keine Ansprüche auf Rückzahlung“. Das G36 sei bei ihr bereits seit 18 Jahren im Einsatz. Auch die seit 2013 gelieferten Sturmgewehre hätten die vertraglich vereinbarte Güteprüfung bestanden. Die späteren und bis heute nicht abgeschlossenen Untersuchungen der Bundeswehr mit „Vergleichsgewehren“ seien für die Kaufverträge der Jahre 1995 bis 2013 unerheblich.

In dem Koblenzer Prozess ging es um 3845 Gewehre mit kurzem Lauf, bei denen die Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt sind. Der Neupreis eines - auch bei ausländischen Armeen beliebten - G36 beträgt etwa 1000 Euro. Es ging also um höchstens rund vier Millionen Euro.

Binnen eines Monats nach Zustellung des nun ergangenen Urteils könnte die Bundeswehr beim Oberlandesgericht Koblenz Berufung einlegen. Heckler & Koch teilte kurz vor dem Urteil mit, es wolle sich vorerst nicht dazu äußern.

Die Ausschreibung für die neue Waffe soll noch in diesem Jahr erfolgen. Voraussichtlich 2018 wird ein Gewehr ausgewählt. Die ersten Exemplare sollen 2020 ausgeliefert werden.