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Günther offen für Änderungen im Infektionsschutzgesetz

KIEL (dpa-AFX) - Im Kampf gegen das Coronavirus will sich Schleswig-Holstein Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz nicht verschließen. "Ich bin für verbindlichere Regelungen auch im Infektionsschutzgesetz für Regionen mit einer ansteigenden Inzidenz über 100 offen", erklärte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Donnerstag auf Anfrage. "Allerdings sollten wir in diesem Gesetz das Problem bei der Wurzel packen und uns auf die wirklich wirksamen Lösungen zur Eindämmung der Pandemie konzentrieren, nicht auf die Bereiche, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum Effekte auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens haben, wie zum Beispiel der Einzelhandel oder Aktivitäten im Außenbereich."

Eine Inzidenz über 100 bedeutet, dass die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen über diese Marke gestiegen ist. Er wundere sich darüber, dass Kollegen eine bundesgesetzliche Lösung einforderten, äußerte Günther. "Wir haben schon jetzt alle Möglichkeiten, im gesetzlichen Rahmen und auf der Grundlage von Beschlüssen alle Maßnahmen bei hohen Inzidenzen zu ergreifen. Man muss einfach nur machen."

Die aktuelle Diskussion um einen bundesweiten Lockdown könne sich nur auf eine Notbremse für Regionen mit hohen Corona-Zahlen beziehen. Dazu teile er auch die Auffassung von Kanzlerin Angela Merkel, erklärte Günther. "In Regionen, in denen die Inzidenz niedriger ist und in denen die Auslastung der Krankenhäuser im Griff ist, gilt der Stufenplan." Daher werde die für nächsten Montag vorgesehene Öffnung der Außengastronomie in Schleswig-Holstein davon nicht berührt. Das nördlichste Bundesland hatte mit Stand Mittwochabend die bundesweit niedrigste Inzidenz von 63,3.