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Fußgängerverband fordert höhere Bußgelder für schwere Autos

FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Nach einem Urteil über ein höheres Bußgeld für einen SUV-Fahrer in Frankfurt spricht sich der Fußgängerverband Fuss für härtere Strafen bei Vergehen mit schweren Autos aus. Das Fahren eines SUVs ("Sport Utilitly Vehicle") sei grundsätzlich gefährlicher für andere Verkehrsteilnehmer, sagte Verbandssprecher Roland Stimpel am Donnerstag. Im Vergleich zu kleineren Autos sei die Frontpartie hoch und senkrecht. "Bei einem niedrigen Fahrzeug mit einer runden Front kann man zwar auch übel gestoßen werden, aber man kann noch ein wenig abrollen", erklärte er. Zudem sei die Sicht der SUV-Fahrer oftmals hoch angesetzt. Dadurch könnten Fahrer kleine Kinder übersehen.

Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Amtgerichts Frankfurt, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Im konkreten Fall war ein Mann in Frankfurt an einer Ampel geblitzt worden, die bereits seit mehr als einer Sekunde Rot war. Die Richter setzten die im Bußgeldkatalog aufgeführte Regelstrafe von 200 Euro auf 350 Euro hoch und verhängten zudem ein einmonatiges Fahrverbot. Die Begründung: Durch die kastenförmige, hohe Form der Geländewagen sei das Verletzungsrisiko etwa für Fußgänger wesentlich größer gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Amtsgericht geht es vor das Oberlandesgericht.

Der Verband Fuss befürwortet höhere Strafen, die sich aber nicht nur auf SUVs beschränken sollten. Rechtlich seien SUVs schwer von anderen Fahrzeugen abzugrenzen, da beispielsweise Transporter und Minivans ähnliche Eigenschaften aufweisen würden. Grundsätzlich solle gelten: "Je schwerer und verletzungsträchtiger eine Front konstruiert ist, desto höher muss Buße für diejenigen sein, die leichtsinnig fahren." Neben den Autofahrern sieht der Verband die Hersteller der SUVs in der Verantwortung: "Bei der Konstruktion von Autos sollte man aber nicht auf nur die Bedürfnisse des Autofahrers achten, sondern auch auf die Sicherheitsbedürfnisse aller anderen, die auf der Straße unterwegs sind."

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) wollte das Urteil aus Frankfurt zunächst nicht kommentieren. "Es handelt sich um einen schwierigen Fall", sagte ein Sprecher. Es sei noch nicht genau klar, warum die Richter das Bußgeld erhöht hätten. Schließlich habe der SUV-Fahrer laut dem Urteil bereits Voreintragungen im Fahreignungsregister.