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Freispruch im Prozess um Waffenverkauf an Lübcke-Mörder

Paderborn (dpa) - Ein im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagter 66-Jähriger ist vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Das Landgericht Paderborn sah es in seinem Urteil nicht als erwiesen an, dass er dem Rechtsextremisten und Lübckes späteren Mörder Stephan Ernst die Tatwaffe verkauft hatte. Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten am Mittwoch im Hauptanklagepunkt auf Freispruch plädiert.

Vielmehr stammten alle Hinweise, dass Ernst die Tatwaffe samt Munition 2019 von dem Angeklagten illegal erworben haben soll, von Ernst selbst, begründeten die Richter. Er sei als Zeuge allerdings nicht glaubwürdig. Er habe im Mordverfahren wiederholt widersprüchliche und «eklatant unrichtige» Aussagen gemacht. Darauf lasse sich keine Verurteilung stützen.

Angeklagter bestritt Waffenverkauf im Prozess

Die Generalstaatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, der Mann aus Borgentreich in Ostwestfalen habe durch den Waffenverkauf fahrlässig den Tod Lübckes verursacht. Der Angeklagte hatte den Waffenverkauf im Prozess bestritten und lediglich eingeräumt, mit Ernst Geschäfte gemacht sowie unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben.

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Wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde er daher zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt - allerdings stehe dem Freigesprochenen eine Haftentschädigung zu, die mit der Geldstrafe verrechnet wird. Er hatte 2019 mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen.

Mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe erschossen

Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe erschossen worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Lübcke hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen. Der Rechtsextremist Ernst war Ende Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Mordes an Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil ist noch eine Revision anhängig.

Deswegen hatte Ernst vor dem Paderborner Prozess auf sein Zeugnisverweigerungsrecht verwiesen und war erst gar nicht für eine Aussage nach Paderborn geladen worden. Einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, den Prozess auszusetzen, bis das Urteil im Mordprozess rechtskräftig ist - um seine Aussage dennoch zu ermöglichen - lehnte das Landgericht am Mittwoch ab.