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Freie Bahn für Nahles

Der Koalitionsausschuss mit den Parteispitzen von Union und SPD hat sich am Dienstagabend darauf geeinigt, zwei Gesetze aus dem Haus von Arbeitsministerin Andrea Nahles auf den Weg (Sao Paolo: R2:WEGE3S.SA - Nachrichten) zu bringen. Es geht um die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen und die sogenannte Flexirente.

Warum besteht bei der Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen Handlungsbedarf?

Aus Sicht der Regierung sind Leiharbeit und Werkverträge wichtige Instrumente für die Unternehmen, um etwa Auftragsspitzen mit zusätzlichem Personal (London: PGH.L - Nachrichten) abfedern zu können. Werkverträge sind vor allem dazu gedacht, Aufträge wie die Einrichtung einer neuen IT (Other OTC: ITGL - Nachrichten) , für die nicht jedes Unternehmen eigene Spezialisten hat, an Fremdfirmen auslagern zu können.

Die Gewerkschaften beklagen aber seit längerem einen Missbrauch beider Instrumente. Die IG Metall verweist etwa auf Autokonzerne, die zunehmend Logistik- oder auch Produktionsjobs an Fremdfirmen vergeben - mit der Folge, dass unter Umständen Stammbelegschaft und Fremdpersonal am gleichen Band stehen, aber unterschiedlich bezahlt werden. Verdi beklagt, dass etwa auch in Kliniken inzwischen ganze Nachtschichten über Werkverträge vergeben werden. Als Motiv sehen die Gewerkschaften hier vor allem Lohndrückerei.

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Was hatte die Bundesregierung geplant?

Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass Leiharbeiter künftig höchstens 18 Monate lang am gleichen Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfen, soweit nicht Tarifverträge eine andere Regelung vorsehen. Nach neun Monaten müssen Leiharbeiter zudem bei der Bezahlung mit Stammbeschäftigten gleichgestellt werden (Equal Pay). Außerdem soll ein Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher untersagt werden.

Beim Einsatz von Werkverträgen will die Regierung zudem die Informationsrechte der Betriebsräte stärken. Ein erster Referentenentwurf aus dem November sah zudem noch einen detaillierten Kriterienkatalog vor, mit dem der Einsatz im Rahmen eines Werkvertrags von regulärer Beschäftigung abgegrenzt werden sollte. Nach heftigem Protest der Wirtschaft hatte Nahles im Februar einen neuen Entwurf präsentiert, in dem der umstrittene Katalog fehlte.

Warum ging es mit dem Gesetzgebungsverfahren trotzdem nicht voran?

Vor allem die CSU meldete weiteren Korrekturbedarf an. Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte noch kurz vor dem Treffen des Koalitionsausschusses betont, der Nahles-Entwurf gehe über den Koalitionsvertrag hinaus und müsse nachgebessert werden. Streit gab es vor allem um die Frage, inwieweit auch nicht tarifgebundene Unternehmen von Öffnungsklauseln bei der Höchstüberlassungsdauer Gebrauch machen können. Zudem vermisste die Union eine klare Definition, ob Equal Pay nur den regulären Stundenlohn, oder auch Sonderzahlungen oder weitere Vergünstigungen umfasst.

Umstritten war auch, ob das Streikeinsatz-Verbot auch für Leiharbeiter gelten soll, die schon vor Beginn des Arbeitskampfes im Betrieb eingesetzt waren oder nur für solche, die eigens zum Streikbruch angeheuert werden. Hier hatte vor allem Verdi-Chef Frank Bsirske zuletzt noch Druck gemacht und von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gefordert, von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen. Verdi sah sich während des Post-Arbeitskampfes mit einem massiven Einsatz von Leiharbeitern konfrontiert.

Auf was hat sich der Koalitionsausschuss geeinigt?

Nach den ursprünglichen Plänen sollten auch nicht tarifgebundene Unternehmen von der 18-monatigen Höchstüberlassungsdauer abweichen dürfen, wenn sie eine entsprechende Betriebsvereinbarung schließen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah aber ein Höchstgrenze von 24 Monaten vor. Dieser 'Deckel' entfällt nun, wenn der Tarifvertrag, der Abweichungen über Betriebsvereinbarungen zulässt, eine eigene Höchstüberlassungsdauer definiert.

Die Regelung kommt vor allem den Metallarbeitgebern entgegen, die eine Benachteiligung ihrer Mitglieder ohne Tarifbindung (OT-Betriebe) fürchteten. Bei der Höchstüberlassungsdauer werden zudem frühere Einsatzzeiten bei einem Unternehmen nicht angerechnet, wenn sie länger als drei Monate zurückliegen. Der ursprüngliche Entwurf sah hier noch eine Karenzzeit von sechs Monaten vor.

Klar gestellt wird auch, dass bei der Equal-Pay-Regelung nur Monate angerechnet werden, die nach Inkrafttreten des Gesetzes liegen. Die Streikbrecher-Klausel wird dahingehend konkretisiert, dass ein Einsatz erlaubt bleibt, wenn sichergestellt ist, dass ein Leiharbeiter keine Aufgaben wahrnimmt, die bisher von Streikenden verrichtet wurden. Die entsprechenden Punkte sollen jetzt im Referentenentwurf geändert werden, so dass dieser ins Kabinett gehen kann.

Was die Gewerkschaften von den Reformen halten

Wie fallen die Reaktionen aus?

'Lohndrückerei durch Werkverträge und Leiharbeit wird in Zukunft ein Ende haben', erklärte SPD-Generalsekretärin Katarina Barley. 'Gleichzeitig behalten Unternehmen die notwendige Flexibilität, um Auftragsspitzen zu bewältigen - das geht dann aber eben nicht mehr auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.'

Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Oliver Zander, begrüßte die Einigung nach monatelangem Ringen: 'Manche Themen müssen irgendwann endgültig vom Tisch.' Die Einigung bewege sich im Rahmen des Koalitionsvertrages und lasse den Tarifvertragsparteien die notwendigen Freiräume für tarifvertragliche Gestaltungen bei der Zeitarbeit. Die 'unnötige Blockadehaltung' der bayerischen Landesregierung und einiger Arbeitgeber sei nun endlich beendet, freute sich IG (London: IGG.L - Nachrichten) -Metall-Chef Jörg Hofmann.

Insgesamt blieben aber die Regelungen zu Werkverträgen hinter dem Erforderlichen zurück, um Missbrauch wirklich wirksam zu verhindern. 'Dies war aber schon im Koalitionsvertrag erkennbar', sagte Hofmann. Die IG Metall werde daher weiter gemeinsam mit den Beschäftigten die oft skandalösen Arbeitsbedingungen in Werkvertragsunternehmen durch Gründung von Betriebsräten und das Ringen um Tarifverträge bekämpfen.

Warum gelang nun auch ein Rentenkompromiss?

Nach heftiger Kritik des Wirtschaftsflügels der Union an der Rente mit 63 hatte die schwarz-rote Koalition eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ausloten sollte, wie sich auch das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gestalten ließe. Obwohl bereits seit November ein Konzept vorliegt, ging es auch mit dem Rententhema nicht voran.

Nach Angaben aus Koalitionskreisen wurde der Weg nun frei durch die Einigung auf eine Reform zu Leiharbeit und Werkverträgen. Denn das arbeitsmarktpolitische Vorhaben war ein Kernanliegen der SPD, während die Union auf Erleichterungen für längeres Arbeiten gepocht hatte. Beide Gesetze sollten nun zeitlich parallel vorangetrieben werden, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU).

Was sieht der Rentenkompromiss vor?

Arbeiten über das normale Rentenalter hinaus soll attraktiver werden. Geändert werden sollen dazu die Regeln für den Rentenbeitrag, wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters Rente bezieht und noch weiterarbeitet.

Bisher zahlte der Arbeitgeber seinen Teil des Rentenbeitrags ein, ohne dass die Rente des Betroffenen stieg. Künftig soll auch der Beschäftigte seinen Teil einzahlen könne - beide Beitragsteile sollen dann rentensteigernd wirken. Zudem werden Unternehmen entlastet, wenn sie Menschen über das Rentenalter hinaus beschäftigten. Bisher müssten sie 1,5 Prozent des Lohns in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, obwohl der Beschäftigte selbst ja schon gar nicht mehr arbeitslos werden kann. Das (Other OTC: DASX - Nachrichten) soll entfallen.

Reha und Vorsorge sollen zudem ausgebaut werden, kündigte Schiewerling an. Wer bereits mit 63 in Teilrente geht, soll mehr als bisher dazu verdienen können. Bisher drohen drastische Rentenkürzungen, wenn man schon mit 63 in Rente geht und mehr als 450 Euro im Monat hinzu verdient. Je nach Verdiensthöhe sinken die Bezüge auf bis zu ein Drittel der Vollrente. Solche Stufen sollen entfallen. Stattdessen soll oberhalb von 450 Euro 40 Prozent des Zuverdiensts von der Rente abgezogen werden. Bis zu 450 Euro ist der Zuverdienst frei.

Auf welches Echo stößt der Rentenkompromiss?

Der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der Union, Carsten Linnemann (CDU), erklärte, der 'längst notwendige Paradigmenwechsel in der Rentenpolitik' werde jetzt endlich eingeleitet: 'Viele Ältere wollen länger arbeiten, weil sie darüber Sinnstiftung erfahren. Und viele Arbeitgeber brauchen ihre älteren Fachkräfte, um erfolgreich arbeiten zu können.' Das nutze der ganzen Belegschaft.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles kündigte an, den bisher zurückgehaltenen Gesetzentwurf nun zur Abstimmung an die anderen Ministerien zu schicken