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Die Frau mit den richtigen Fragen: Wie Bilanzexpertin Carola Rinker die Aufklärung des Wirecard-Skandals vorantrieb

Nach ihrer ersten zwölfstündigen Sitzung im Wirecard-Ausschuss des Bundestages bereitete sich Carola Rinker immer gut auf ihre Berlin-Besuche vor. Sie brachte Nüsse und Früchte mit und zog bequeme Kleidung an, denn die Pandemie hatte auch die intensive Arbeit im Ausschuss erschwert. Essen gab es im Bundestag oft nur eingeschränkt, im Hotel gab es nur Müsli-Riegel zum Frühstück.

Die Sitzungen dauerten oft bis spät in die Nacht an, aber Rinker musste dennoch hoch konzentriert bleiben, um die Zeugenaussagen zu verfolgen. Denn als Sachverständige sagte sie nicht nur im Ausschuss aus, sondern beriet Abgeordnete mit ihrem Bilanzwissen. Viele der Fragen, die im Ausschuss zu den Bilanzen von Wirecard gestellt wurden, stammten eigentlich von ihr.

Die 34-Jährige studierte und promovierte in Freiburg und spezialisierte sich auf das Thema Bilanzanalyse und Bilanzmanipulation. Heute schult sie Unternehmen und das Bundeskriminalamt, hält Vorträge, unter anderem für die Bundeswehr, und ist Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). „Bilanzen sind unglaublich spannend, denn die Zahlen erzählen immer Geschichten“, sagt Rinker. Durch ihren Job bekommt sie Einblicke in viele Branchen. „Diese Abwechslung gefällt mir sehr.“

Sie kaufte zwei Wirecard-Aktien, um das Unternehmen besser kennenzulernen

Zu Wirecard kam Rinker 2019 durch einen Zufall. Als sie an der Aufklärung des Bilanzskandals beim Möbel-Riesen Steinhoff arbeitete, machte sie ein Reporter auf Wirecard aufmerksam. Sie las die Bilanzen des deutschen Vorzeige-Fintechs durch und wurde vor allem hellhörig, als sie über die Vorfälle in Singapur las. In den Recherchen der „Financial Times“ und später im Geschäftsbericht 2018 war die Rede von einem Whistleblower aus Singapur, der den dortigen Behörden Hinweise über Missstände in der Rechnungslegung lieferte. Außerdem fiel ihr auch auf, dass Wirecard aggressiv gegen die Presse vorging, anstatt sich darum zu bemühen, das Geschäftsmodell offen zu erklären. „Mit statistischen Modellen versuchte ich anfangs herauszufinden, ob es eine Bilanzmanipulation gibt, allerdings hat das nichts Auffälliges ergeben“, sagt Rinker.

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Doch die Warnsignale ließen sie nicht los und sie entschied sich 2019, zwei Wirecard-Aktien zu kaufen um an der Hauptversammlung dabei sein zu dürfen. Die SdK, die sie heute als Sprecherin vertritt, hatte bereits böse Erfahrungen mit Wirecard gemacht, als ein Unternehmensvertreter 2008 die ersten kritischen Fragen zur Bilanzierung des Unternehmens gestellt hatte. Die inhaltlichen Punkte der Kritik waren damals in den Hintergrund geraten, als der damalige Vorsitzende Markus Straub zurücktrat und Wirecard der SdK Kursmanipulation vorwarf.

Elf Jahre später griff Rinker das Thema wieder auf. Sie schrieb regelmäßig Artikel und Blogposts, in denen sie anhand der Bilanzen erklärte, warum es sich um einen massiven Betrug handelte. „Der Fall riecht nach Bilanzfälschung für Fortgeschrittene“ schrieb sie im Juli, nur einen Monat nachdem Wirecard zusammenbrach.

Sie schickte per WhatsApp die richtigen Fragen

Als der Bundestag beschloss, im Herbst einen Untersuchungsausschuss einzurichten, war sie eine der ersten Sachverständigen, die die Abgeordneten einluden. In ihrer Rolle als Sachverständige war es ihre Aufgabe, den Abgeordneten zu erklären, welche Fragen später den Zeugen über die Bilanzen gestellt werden müssen.

„Wenn ich in der Sitzung dabei war, habe ich per WhatsApp Fragen geschickt. Und wenn die Antworten nicht so ausführlich oder schwammig waren, habe ich direkt geschrieben, dass der Abgeordnete nachhaken soll“, sagt Rinker. Sie sensibilisierte die Finanzpolitiker für die Schritte in der Bilanzierung der Unternehmen, die bei legalen Methoden anfangen und letztendlich zu einem Betrug in dem Ausmaß von Wirecard führen können.

In ihrer Befragung wies sie darauf hin, dass die meisten Unternehmen ihre Gewinne etwas höher aussehen lassen wollen. Das ist auch ganz legal. Interessant wird es dann, wenn Unternehmen aus dem Graubereich der sogenannten Bilanzkosmetik den Schritt in die Illegalität der Bilanzfälschung wagen. „Dass Wirecard immer höhere Kredite aufnahm trotz stark steigender Gewinne, warf zusätzliche Fragen auf“, sagt Rinker.

Sie wies auf einen systemischen Fehler hin

Ein systemischer Fehler, der aus ihrer Sicht den Fall Wirecard ermöglichte, war aus ihrer Sicht die zweistufige Bilanzkontrolle. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) führt seit 2015 in der ersten Stufe die Prüfung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften durch. Die BaFin kann die Prüfung nur dann an sich ziehen, wenn die DPR Fehler festgestellt hat oder wenn die Bafin ihre Zweifel an den Bilanzen ausreichend begründet. Das zweistufige Kontrollsystem erwies sich in der Praxis als nur schwierig einsetzbar.

Weil in den Monaten vor den Wahlen nicht nur der Untersuchungsausschuss abgeschlossen, sondern auch eine Gesetzesreform beschlossen werden sollte, profitierte auch der Finanzausschuss von Rinkers Expertise. Im April 2021 sprach sie sich im Finanzausschuss dafür aus, die zweistufige Bilanzkontrolle abzuschaffen. „Die Bilanzkontrolle sollte in einem einstufigen System auf staatlicher Seite erfolgen“, sagte sie. Aus Sicht Rinkers können Unternehmen sogar davon profitieren, wenn zwei Stellen für die Prüfung zuständig sind. So war das auch bei Wirecard: „Wenn ich richtig dreist bin als Unternehmen, habe ich sogar Glück, wenn die DPR und die BaFin sich streiten, in welche Branche ich überhaupt eingeordnet sein soll.“ Die Vorschläge zur Abschaffung der zweistufigen Bilanzkontrolle hält auch der neugewählte BaFin-Chef Mark Branson für sinnvoll.

Die Bilanzexpertin zog eine weitere Lehre aus Wirecard. Unternehmen sollen verpflichtet sein, die Fehler, die die Prüfung ergab, nicht nur im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, sondern auch „zusätzlich in einer Sprache, die auch für Nicht-Bilanzexperten verständlich ist.“

Sie war da, als ihr Vorschlag zum Gesetz wurde

Für die nächste Bundesregierung gibt es also noch mehr zu tun. Die Neuaufstellung der BaFin, die Frage, ob Aufsichtsräte mehr Spielraum für ihre Arbeit brauchen und die Idee, Abschlussprüfer an den Hauptversammlungen der Unternehmen ein Rederecht zu geben sind nur einige der Themen, die man nicht unter Zeitdruck einer anstehenden Wahl angehen sollte. „Denn einen Kulturwandel kann man nicht per Gesetz beschließen“, sagt die Bilanzexpertin.

Rinker ist der Meinung, dass Entscheidungsträger den Dialog mit den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und mit Abschlussprüfern suchen sollten. „Wenn man die Gesetze so sehr verschärft, dass die Unternehmen unter Generalverdacht stehen, dann könnten Unternehmen ihre Konkurrenten mit gewissen Maßnahmen in die Knie zwingen“, warnt sie.

Als sie am 20. Mai wieder mal zum Untersuchungsausschuss nach Berlin reiste, ging sie nach Ende der Wirecard-Sitzung noch ins Plenum des Bundestages. Dort beschlossen die Abgeordnete an diesem Tag das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) — und damit auch die Abschafung der zweistufigen Bilanzkontrolle. „Das war ein sehr schöner Moment zu sehen, wie die eigene Arbeit sich im Gesetz widerspiegelt“, sagt Rinker. „Von dem Tag werde ich sicherlich noch meinen Enkeln erzählen.“