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Foodwatch kritisiert EDEKA wegen dreistem Verkaufstrick

(Bild: Getty)
(Bild: Getty)

Gut und Günstig – der Name der Eigenmarke von EDEKA täuscht, zumindest was ein Grundnahrungsmittel angeht. Denn das verkauft der Lebensmittelriese unter zwei verschiedenen Bezeichnungen. Dabei kostet eins der beiden Produkte dreimal so viel wie das andere, wie Foodwatch herausfand.

Was ist der Unterschied zwischen Haferflocken und Porridge? Richtig! Es gibt keinen. Porridge (oats) ist lediglich die englischsprachige Bezeichnung für Haferflocken. Klingt aber hipper. Ist das der Grund dafür, dass EDEKA die exakt gleichen Haferflocken seiner Eigenmarke Gut & Günstig unter der Bezeichnung „Porridge“ dreimal so teuer verkauft?

Oder „liegt’s vielleicht an der größeren Plastikverpackung? ;)“, fragt Foodwatch auf Twitter. Dort hat der Verbraucherschutzverein die dreiste Verkaufsmasche von EDEKA angeprangert. Foodwatch hat sich die beiden Produkte „Haferflocken EXTRA ZART“ und „Porridge Klassik“ genau angesehen, die Nährstoffe und die Inhalte verglichen.

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Ergebnis: Beide Tüten enthalten die gleichen Flocken. In der Tüte mit der Aufschrift Haferflocken stecken 500 Gramm für 49 Cent. In der „hippen“ grünen, teils durchsichtigen Porridge-Plastikverpackung 350 Gramm für 99 Cent. Damit zahlen Kunden für das Produkt mit trendig aussehender Verpackung das Dreifache.

Wer’s kauft ist selber schuld, meint die Mehrheit der Twitter-User. Die Kommentare reichen von „Edeka ist nicht der einzige, der mit der ,Dummheit‘ der Menschen Geld verdienen möchte“ über „Zählt also quasi unter Deppen-Steuer“ bis hin zu „Ist doch super, dass die Flocken in der Plastiktüte mehr kosten als die in der Papiertüte. So wünsch ich mir das bei allen Lebensmitteln.“

Preissteigerungen sind oft schwer erkennbar

Foodwatch ist nicht die einzige Verbraucherorganisation, die ein Auge auf das trickreiche Vorgehen der Hersteller hat. Auch die Verbraucherzentrale Hamburg macht regelmäßig darauf aufmerksam, wenn in Sachen Mogelpackungen mal wieder ganz tief in die Trickkiste gegriffen wird. Die Verbraucherschützer führen seit Jahren eine Mogelpackungsliste und zeichnen besonders dreiste Schummeleien regelmäßig mit dem Negativpreis „Mogelpackung des Monats“ aus.

Denn nicht immer sind Preissteigerungen für Verbraucher auf den ersten Blick erkennbar. Packungsgrößen werden geändert, größer geschummelt oder Kunden mit Rechenbeispielen verwirrt. Über Informationen zu neuen Produkt-Tricksereien sind viele Verbraucher dankbar, denn nicht jeder hat beim Einkaufen die Zeit, das Kleingedruckte auf den Verpackungen zu studieren.

Helfen Sie mit: Wenn Ihnen auch Mogelpackungen auffallen, freut sich die Verbraucherzentrale Hamburg über eine kurze Meldung per E-Mail an ernaehrung@vzhh.de oder das Kontaktformular auf ihrer Internetseite.

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