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Fondsmanager unterstehen Finanzaufsicht

Die Bundesregierung hat heute mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) einen weiteren Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte beschlossen. „Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wird ein neues Kapitalanlagegesetz geschaffen, das sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht unterwirft“, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Für den Bereich der Investmentfonds werde damit der von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss der G20-Gipfel in Pittsburgh und London im Jahr 2009 im deutschen Recht verankert. Dem zufolge dürfe kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben. Die AIFM-Richtlinie muss bis zum 22. Juli 2013 vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Neben offenen Immobilienfonds und Hedgefonds werden beispielsweise auch Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds der Finanzaufsicht unterstehen. Sowohl Fonds für Privatanleger als auch solche für professionelle sowie semi-professionelle Anleger sind vom Gesetz betroffen. Verwalter alternativer Investmentfonds werden einer Zulassungspflicht und einer fortlaufenden Aufsicht unterworfen. Sie müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen sowie umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht erfüllen. Die Fondsmanager erhalten einen sogenannten EU-Pass, der ihnen den Vertrieb an professionelle Anleger im gesamten Gebiet der Union erlaubt. Dieser kann auch von Fondsmanagern aus Drittstaaten erworben werden. Für Manager von Hedgefonds gelten darüber hinaus besondere Transparenzpflichten, um den Aufsichtsbehörden einen besseren Blick auf mögliche systemische Risiken zu geben und eine Abwehr von Gefahren zu ermöglichen.Hedgefonds sollen für Privatanleger generell nicht mehr aufgelegt werden dürfen. Ausländische Hedgefonds in Deutschland können nur noch an professionelle oder semi-professionelle Anleger verkauft werden. „Erklärtes Ziel ist hier der Schutz von Kleinanlegern vor besonders risikoreichen Anlagen“, begründet das Ministerium. Neben offenen Fonds werden auch geschlossene Publikumsfonds zum Schutz von Kleinanlegern Anlagebeschränkungen unterworfen. Sie sollen in Sachwerte, bestimmte Finanzinstrumente, Anteile an Projektgesellschaften Öffentlich-Privater Partnerschaft, Anteile an anderen geschlossenen Fonds und Unternehmensbeteiligungen investieren. Sachwerte stellen für den Gesetzgeber beispielsweise Immobilien oder Schiffe dar.Der Gesetzesentwurf im pdf-Dokument zum Download(PD)(PD)