Werbung
Deutsche Märkte schließen in 2 Stunden 31 Minuten
  • DAX

    18.161,23
    +23,58 (+0,13%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.024,12
    +15,95 (+0,32%)
     
  • Dow Jones 30

    38.503,69
    +263,71 (+0,69%)
     
  • Gold

    2.332,40
    -9,70 (-0,41%)
     
  • EUR/USD

    1,0688
    -0,0016 (-0,15%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.150,30
    +282,61 (+0,46%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.437,99
    +13,89 (+0,98%)
     
  • Öl (Brent)

    83,10
    -0,26 (-0,31%)
     
  • MDAX

    26.519,60
    -105,42 (-0,40%)
     
  • TecDAX

    3.314,64
    +27,73 (+0,84%)
     
  • SDAX

    14.269,06
    +9,35 (+0,07%)
     
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • FTSE 100

    8.082,08
    +37,27 (+0,46%)
     
  • CAC 40

    8.141,84
    +36,06 (+0,44%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.696,64
    +245,33 (+1,59%)
     

Flugstorno – so gibt’s Geld zurück

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Wer einen Flug nicht antritt, muss ihn trotzdem zahlen. Aber: Gebühren und Steuern können sich Reisende zurückholen – sogar bis zu drei Jahren nach der Buchung. Manche Airlines versuchen das abzublocken. Stiftung Warentest erklärt in Finanztest, was zu tun ist und wie es trotzdem funktioniert, wenn sich ein Anbieter quer stellt.

Wird ein gebuchter Flug nicht angetreten, schauen die meisten Reisenden in die Röhre – der Flugpreis ist nämlich in der Regel futsch. Zwar lässt sich mit einer Reiserücktrittsversicherung für solche Fälle vorsorgen, die zahlt aber nur unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn der Bucher plötzlich krank wird.

Zwar habe es bis vor kurzem noch Gerichte gegeben, die Kunden nach einer Ticketstornierung 100 Prozent Erstattung des Reisepreises zusprachen, so Stiftung Warentest, aber diese Rechtsprechung habe jüngst vom Bundesgerichtshof einen Dämpfer erfahren.

WERBUNG

„Der BGH hat entschieden, dass Lufthansa-Kunden, die ,nicht stornierbare‘ Tickets gekauft haben, nur den Teil der Ticketkosten erstattet verlangen können, der auf Steuern (Luftverkehrsteuer) und Gebühren (etwa Lufthafensicherheitsgebühr) entfällt. Diese Positionen muss eine Airline erstatten, weil sie die Beträge im Stornofall und bei Nichtantritt gar nicht abführt“, so die Verbraucherschützer.

Für Kunden von Eurowings und Lufthansa sei es unproblematisch, sich diesen Teil des Ticketpreises zurückzuholen. Das funktioniere per E-Mail, Fax oder Telefon reibungslos.

Bei ausländischen Billigairlines sei das jedoch nicht immer ganz einfach. Die würden oftmals nur einen Gesamtticketpreis nennen, so dass Flugkunden gar nicht ersehen können, welche Rückerstattung ihnen zusteht. „Das verstößt gegen das Transparenzgebot aus Artikel 23 der EU-Verordnung 1008/2008. Das stört die ausländischen Billigfluggesellschaften aber nicht“, so Stiftung Warentest.

Ein anderer Trick: Die Fluggesellschaften berechnen für die Bearbeitung horrende Verwaltungsgebühren. Auch das sei unzulässig.

Wehren sollten sich Flugkunden in jedem Fall, raten die Experten. Die Verbraucherzentralen stellen dafür kostenlos einen Musterbrief (https://bit.ly/2xjyW8T) zur Verfügung. Sollte sich die Airline quer stellen raten die Verbraucherschützer dazu, die Erstattung von Steuern und Gebühren schriftlich anzumahnen. „Danach können Sie einen Anwalt einschalten, den die Fluggesellschaft im Erfolgsfall auch bezahlen muss“, so Stiftung Warentest

Eine weitere Möglichkeit ist es, einen Stornodienst zu beauftragen. Dort bekommen Reisende sofort Geld, müssen aber einen Risikoabschlag hinnehmen. Das Unternehmen Geld-fuer-flug.de kauft Passagieren ihre Rückerstattungsansprüche ab. Zwar ist das nur ein Bruchteil, der eigentlichen Rückzahlung, aber besser als nichts und die Wartezeit entfällt auch. Stiftung Warentest rät: Wer nicht zum Anwalt gehen will, sollte sich dort ein Angebot machen lassen.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Flugstorno“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

Lesen Sie auch:

Urlaub 2018: Ab 1. Juli gilt das neue Reiserecht

Die günstigsten Datentarife für unterwegs

Gut vorbereitet: 9 Tipps für den Urlaub

Clever buchen: Mietwagen für den Urlaub

Reiserücktrittsversicherungen – diese Policen schützen gut

Öko-Test: „Sehr guter“ Sonnenschutz muss nicht teuer sein

360-Grad-Kameras im Test

Energiebündel fürs Smartphone

Klimaschutz: Wie Sie für CO²-Ausgleich sorgen

Die besten großen Fernseher für die WM

WM-tauglich: Beamer im Test

Cashback-Portale: Lohnenswerte Rabatte beim Online-Kauf