Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.766,23
    -260,35 (-1,44%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.916,99
    -67,49 (-1,35%)
     
  • Dow Jones 30

    37.855,79
    +120,68 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.406,60
    +23,60 (+0,99%)
     
  • EUR/USD

    1,0622
    -0,0003 (-0,03%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.476,95
    -1.939,52 (-3,21%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    85,30
    -0,11 (-0,13%)
     
  • MDAX

    25.973,85
    -473,29 (-1,79%)
     
  • TecDAX

    3.292,22
    -42,10 (-1,26%)
     
  • SDAX

    14.009,29
    -248,79 (-1,74%)
     
  • Nikkei 225

    38.471,20
    -761,60 (-1,94%)
     
  • FTSE 100

    7.820,36
    -145,17 (-1,82%)
     
  • CAC 40

    7.932,61
    -112,50 (-1,40%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.884,51
    -0,50 (-0,00%)
     

Flugärger-App hilft bei Verspätungen: 70 000 Mal heruntergeladen

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Fliegen kann rasch zum Ärgernis werden, wenn stundenlange Verspätungen oder Flugabsagen die Reisepläne durcheinanderwirbeln. Seit einem Jahr hilft eine kostenlose "Flugärger-App" der Verbraucherzentrale NRW in solchen Fällen, zustehende Entschädigungen zu berechnen und Ansprüche bei den Airlines geltend zu machen. Bei den Verbrauchern kommt das offenbar gut an. In den vergangenen zwölf Monaten sei die App mehr als 70 000 Mal heruntergeladen worden, berichteten die Verbraucherschützer am Dienstag.

"Jede Flugreisende und jeder Flugreisende sollte diese App im digitalen Gepäck haben", betonte die NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) anlässlich des Jubiläums. Denn mit ein paar Klicks könne der Verbraucher erfahren, welche Entschädigungen ihm nach der europäischen Fluggastrecht-Verordnung zustehen und sie auch gleich bei den Airlines geltend machen.

Die App informiert auch über coronabedingte Reisebeschränkungen und daraus resultierende Ansprüche. Hier liegt nach Einschätzung des Vorstands der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, noch einiges im Argen. "Trotz geltender Ansprüche haben viele Betroffene ihr Geld noch nicht zurückerhalten. Die Fluggesellschaften tauchen größtenteils ab, Erstattungen fließen nur spärlich", berichtete er. Die Kontaktadresse der App diene hier als Kanal für Verbraucheranfragen und Beschwerden. Die Verbraucherzentrale gehe auf Grundlage dieser Fälle rechtlich gegen verschiedene Airlines vor.

Heinen-Esser betonte: "Es ist auch in Corona-Zeiten nicht akzeptabel, wenn Airlines die Verbraucherrechte aus der europäischen Fluggastrechte-Verordnung ignorieren und die Betroffenen ihren Ansprüchen hinterherrennen müssen."

In der Flugärger-App ist derzeit eine Prüfung der Fälle "Direktflug verspätet", "Anschlussflug durch Verspätung verpasst" sowie "Flug wurde annulliert" möglich. Für weiteren Flugärger wie zum Beispiel Nichtbeförderung oder Probleme mit dem Gepäck hält die App umfangreiche Informationen der Verbraucherzentrale NRW bereit.