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Flieger verspätet – so gibt es sofort Geld

Wenn ein Flug ausfällt oder das Reiseziel bis zu drei Stunden verspätet erreicht wird, haben Passagiere Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Die durchzusetzen ist jedoch oft schwer und langwierig. Fluggäste können sich aber an Portale wenden, die das Geld für sie eintreiben. Stiftung Warentest erklärt, was es dabei zu beachten gibt.

Ärgerlich, wenn die schönste Zeit des Jahres mit einem verspäteten oder gar ausgefallenem Flug beginnt. Doch Reisende müssen nicht in die Röhre gucken. Fällt ein Flug ganz aus oder wird das Reiseziel um mehr als drei Stunden verspätet erreicht, besteht laut Gesetzgeber ein Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Die Höhe ist abhängig von der Flugstrecke, die gebucht wurde.

Bis zu 1.500 Kilometer gibt es 250 Euro, auf Strecken mit einer Länge von 1.501 bis 3.500 Kilometer 400 Euro und ab 3.501 Kilometer 600 Euro Entschädigung. Gern zahlen die Airlines das Ausfallgeld natürlich nicht und machen es den Fluggästen oft schwer, ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Unterstützung gibt es von Onlineportalen wie Fairplane und Flightright, wie Stiftung Warentest in der neusten Ausgabe des Verbrauchermagazins test berichtet. „Notfalls klagen deren Anwälte gegen die Airline. Die Passagiere müssen dafür nur ihre Flugdaten auf der Website des Portals eingeben – und warten, bis sich der Dienstleister gegen die Fluglinie durchgesetzt hat“, erklären die Verbraucherschützer das Procedere.

Für das Eintreiben verlangen die Portale 30 Prozent der Entschädigung. Zahlt die Airline nicht, muss der Fluggast auch nichts zahlen. Allerdings würden auf diese Weise oft viele Monate vergehen, bis die Entschädigung tatsächlich ausgezahlt werde, so die Experten weiter.

Wer schnell sein Geld will, könne sich an Portale wenden, die eine Sofortentschädigung anbieten, wie etwa bei „Wir kaufen deinen Flug“, Compensation2go und manchmal auch bei Flightright. Der Fluggast tritt dann seine Ansprüche an das Portal komplett ab und bekommt sofort Geld. Für ihn ist der der Fall damit erledigt, aber es ist auch eine höhere Provision fällig. Die betrage üblicherweise mehr als 40 Prozent des Entschädigungsanspruchs, so Stiftung Warentest.

Aber die Experten geben zu bedenken: Portale bieten auch nur dann Sofortzahlung an, wenn sie sicher sind, dass die Airline die Entschädigung auch zahlen wird – wenn auch spät. Wer also warten kann, sollte lieber die günstigere Variante wählen.

Wer sich selbst für seine Rechte einsetzen will, hat zudem die Möglichkeit, seinen Fall über die Schlichtungsstelle Söp (www.soep-online.de) in Berlin zu klären, so lässt sich das meiste rausholen. „Dann winken 100 Prozent der Entschädigung. Stellt das Schlichtungsergebnis sie nicht zufrieden, können Fluggäste die Portale anschließend immer noch beauftragen“, raten die Experten.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Fluggastrechte“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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