Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 18 Minuten
  • DAX

    17.790,89
    -235,69 (-1,31%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.920,75
    -63,73 (-1,28%)
     
  • Dow Jones 30

    37.735,11
    -248,13 (-0,65%)
     
  • Gold

    2.383,20
    +0,20 (+0,01%)
     
  • EUR/USD

    1,0622
    -0,0003 (-0,03%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.764,90
    -2.606,48 (-4,18%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    85,47
    +0,06 (+0,07%)
     
  • MDAX

    26.050,31
    -396,83 (-1,50%)
     
  • TecDAX

    3.295,96
    -38,36 (-1,15%)
     
  • SDAX

    14.039,86
    -218,22 (-1,53%)
     
  • Nikkei 225

    38.471,20
    -761,60 (-1,94%)
     
  • FTSE 100

    7.865,30
    -100,23 (-1,26%)
     
  • CAC 40

    7.945,14
    -99,97 (-1,24%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.885,02
    -290,08 (-1,79%)
     

Firmen haften nur für die erste Reihe der Lieferanten

Beim Kompromiss über das lange umstrittene Sorgfaltspflichtengesetz zu globalen Lieferketten wurden viele Bedenken der Wirtschaft berücksichtigt. Dennoch erntet der Plan weiter Kritik und Skepsis.

Monatelang hatten die Verhandlungen innerhalb der Koalition gedauert, sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel musste sich einklinken. Doch Ende vergangener Woche einigten sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz. Heil sprach von einem „historischen Durchbruch“ und räumte „harte Verhandlungen“ ein. Es ginge aber „um die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten und damit um menschenwürdige Arbeit“, so der SPD-Politiker.

Entwicklungshilfeminister Müller, der gemeinsam mit Heil zu den Treibern des Gesetzesvorhabens zählt, erwartet eine weit über Deutschland hinausreichende Wirkung. Für ihn gehe es auch um die Frage, ob weiterhin Hungerlöhne gezahlt werden dürfen oder nicht. „Also ein Euro oder ein Dollar am Tag für zwölf Stunden Arbeit ist sicher zu wenig“, sagte der CSU-Politiker. „Das ist die Fortschreibung der Kolonialzeit in anderen Umständen“. Am Ende gehe es darum, ob eine führende Exportnation wie Deutschland einen Beitrag dazu leisten könne, die Globalisierung gerecht zu gestalten.

Wirtschaftsminister Altmaier hatte hingegen immer vor neuen Belastungen für die Unternehmen gewarnt, allerdings könne er jetzt mit dem Kompromiss leben, sagte der CDU-Politiker in Berlin. Eine zivile Haftung für die Wirtschaft gebe es nicht. Damit hat Altmaier einen aus seiner Sicht wichtigen Punkt umgesetzt, denn die Wirtschaftsverbände hatten immer wieder vor Wettbewerbsnachteilen auf globalen Märkten gewarnt.

WERBUNG

Das Gesetz muss noch durch das Kabinett und vom Bundestag beschlossen werden. Damit die Firmen genug Zeit haben, um sich auf die neuen Bestimmungen einzustellen, soll das Lieferkettengesetz erst vom 1.1.2023 an gelten – und zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Ab Jahresbeginn 2024 gilt es dann für alle Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. „Damit fallen mittelständische Firmen nicht unter das Gesetz“, betonte Altmaier.

Kritik aus der Union

Dennoch regte sich Kritik in den Reihen der Unionsfraktion im Bundestag. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU, Joachim Pfeiffer sagte der WirtschaftsWoche, dass er „den Sinn des Vorhabens nicht erkennen“ könne. „Deutsche Unternehmen achten wie kaum andere in der Welt auf die Einhaltung von Arbeitsschutz und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Das ist weltweit bekannt und anerkannt. Sie sind deshalb in aller Welt gern gesehen und hochwillkommen“, so der Wirtschaftsexperte. „Anstatt dies entsprechend zu würdigen und zu fördern, errichten wir ein rein nationales Bestrafungsinstrument und sprechen deutschen Unternehmen damit quasi unser Misstrauen aus. Statt zu entlasten, schaffen wir neue Belastungen für die Unternehmen, die ganz sicher Zeit brauchen werden, sich von der aktuellen Coronakrise zu erholen“, kritisierte Pfeiffer. Das widerspreche dem Belastungsmoratorium.

Wenn man schon ein Lieferkettengesetz wolle, dann „braucht man mindestens eine EU-weit harmonisierte Lösung, um das wettbewerbliche Level-Playing-Field zu erhalten“, forderte der CDU-Politiker. Nicht zuletzt bleiben viele offene Fragen, insbesondere bei den unbestimmten Rechtsbegriffen. „Es kann zum Beispiel nicht sein, dass lediglich eine simple E-Mail ausreicht, ein Verfahren gegen ein Unternehmen in Gang zu setzen; und zwar ohne jegliche Beweise“, so Pfeiffer. „Es reicht die einfache Vermutung und das wird dann zu einem Kesseltreiben gegen unsere Unternehmen führen. Für mich ist das kein rechtstaatlich akzeptables Verfahren.“

Skepsis bei der Wirtschaft

Der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Textil- und Modeindustrie, Uwe Mazura, kündigte eine „kritische Begleitung“ der Beratungen und Gesetzesarbeit an. „Bemerkenswert ist, wie viele Kapazitäten die Bundesregierung für ein neues Gesetz hat, während unsere Unternehmen seit Monaten auf Coronahilfe warten und ihre werthaltige Mode in den geschlossenen Geschäften nicht verkauft werden darf“.

Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander sagte, mit der Einigung sei „die Grenze des Machbaren für die Unternehmen absolut erreicht, vielleicht teilweise auch etwas überschritten“. Allerdings habe es Wirtschaftsminister Altmaier geschafft, „weltfremde Vorstellungen“ aus den anderen Ressorts weg zu verhandeln. Wichtig sei, dass Haftungsregeln verhindert wurden und dass die betroffenen Unternehmen nur für das erste Glied ihrer Lieferkette direkt verantwortlich seien. Nach Ansicht der Familienunternehmer wird es bei der Ausgestaltung des Gesetzestextes „auf die Formulierung der Beweislast und die realistische Umsetzbarkeit durch die Unternehmen ankommen. Das anscheinend weitgefasste Klagerecht von Institutionen lässt hier nichts Gutes für die Gesellschaften erahnen“, sagt Familienunternehmer-Präsident Reinhold von Eben-Worlee. „Entscheidend wird sein, dass das deutsche Gesetz kompatibel mit den Regelungen ist, die in absehbarer Zeit auf der europäischen Ebene vereinbart werden. Die EU darf hier nicht noch weitere Belastungen draufsatteln. Und das Gesetz darf 2023 auch nur dann kommen, wenn Europa die Corona-Rezession bis dahin hinter sich gelassen hat.“

Skepsis und Kritik äußert auch die Gesellschafterin des Klebstoffspezialisten Delo, Sabine Herold: "Ich halte es weiter für grundfalsch, Unternehmen die Aufgabe aufzubürden, bei der die Politik gescheitert ist – Menschenrechte in Drittstaaten durchzusetzen", sagte sie der WirtschaftsWoche. Natürlich gäbe es Missstände in einigen Bereichen. Aber deshalb alle Unternehmen mit einer hochgradig bürokratischen Regelung zu überziehen anstatt ausschließlich problematische Felder zu regulieren, sei "weit über das Ziel geschossen und schadet unnötig am Ende allen Verbrauchern durch Mehrkosten ohne Zugewinn".

Mit der Einigung würden aber zumindest die schlimmsten bürokratischen Auswüchse für den Mittelstand vermieden, so Herold, die auch Mitglied im BDI-Präsidium ist. "Worauf es jetzt vor allem ankommt, sind klare und praxisnahe rechtliche Festlegungen, was genau wie überprüft werden muss. Bewusst schwammig formulierte Gesetzestexte erzeugen dagegen massive Rechtsunsicherheit. Solch eine Situation wie zuletzt bei der DSGVO brauchen wir keinesfalls nochmal.“


Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung laufen mehr als 80 Prozent des weltweiten Handels über Lieferkettennetzwerke transnationaler Unternehmen, viele davon ohne staatliche Kontrolle bezüglich eines Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Häufig sind auch Kinder eingebunden, weltweit arbeiten mehr als 150 Millionen Kinder regelmäßig. Ein Monitoring der Bundesregierung ergab im vergangenen Jahr, das nur ein Fünftel aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferketten nachkommen, wie sie die Vereinten Nationen in ihren Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte formuliert haben. Weil die freiwillige Selbstverpflichtung nicht zum Ziel führte, sah sich die Bundesregierung schließlich in der Pflicht, eine gesetzliche Regelung zur Sorgfaltspflicht bei Lieferketten zu erlassen.

Mehr zum Thema: Die Pandemie sorgte in allen Branchen für Probleme in den Lieferketten. Die Konsequenz: Unternehmen drehen die Globalisierung zurück. Doch das treibt die Preise.