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Firmen dürfen ihren Mitarbeitern 3000 Euro steuerfrei auszahlen – trotzdem wird die Inflationsprämie nicht jeder bekommen

Die 3000 Euro Inflationsprämie könnte angesichts der steigenden Inflation viele Menschen entlasten. - Copyright: Tom Werner, Getty Images
Die 3000 Euro Inflationsprämie könnte angesichts der steigenden Inflation viele Menschen entlasten. - Copyright: Tom Werner, Getty Images

3000 Euro Inflationsprämie können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zahlen. Sie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung und ein Ergebnis der Gespräche zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, der sogenannten "Konzertierten Aktion". Die Prämie soll Unternehmen wie Arbeitnehmern helfen, die hohen Preise bei Lebensmitteln und Energie abzufedern, ohne eine Lohn-Preis-Spirale zu riskieren.

Die Idee dahinter: Unternehmen können ihre Mitarbeiter entlasten, müssen dafür aber nicht die Löhne erhöhen, was wiederum zu höheren Preisen führen könnte und damit womöglich zu einer Spirale.

Doch wer bekommt die Inflationsprämie überhaupt und welche Schwachstellen hat das Konzept? Wir beantworten die wichtigsten Fragen im Überblick.

Wie viel kann ich als Arbeitnehmer bekommen?

Die Zusatzzahlungen können bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuer- und abgabefrei von Unternehmen ausbezahlt werden. Wie viel das Unternehmen seinen Angestellten zahlt, hängt von der jeweiligen Firma ab. Die Auszahlung der Inflationsprämie ist allerdings jedem Unternehmen von der Bundesregierung freigestellt – ihr habt also nicht automatisch einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Muss ich darauf Steuern zahlen?

Nein, der Bund befreit zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten von bis zu 3000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben.

Wer hat Anspruch auf die Inflationsprämie?

Bislang ist unbekannt, ob nur bestimmte Beschäftigungsarten eine Prämie erhalten können. Es ist möglich, dass auch Minijobber und Teilzeitkräfte die Einmalzahlung bekommen.

Welche Unternehmen zahlen die Prämie?

Schon nach Bekanntgabe der Inflationsprämie beschwerten sich einige kleinere und mittelständische Unternehmen, dass sie kein Budget für Einmalzahlungen übrig hätten.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), hält die schwierige finanzielle Lage vieler Unternehmen für eine Herausforderung bei der angedachten Prämie: "(...) man muss sich auch bewusst sein, dass die Unternehmen, die jetzt am härtesten getroffen sind und bei denen auch die Beschäftigten am härtesten getroffen sind, sich das in vielen Fällen gar nicht leisten können", so Fratzscher zum ARD-Hauptstadtstudio. Denn es gibt viele Anzeichen, für eine anhaltende Inflation, mit weiterhin hohen Energiepreisen, die Firmenpleiten zu Folge haben könnte.

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Mit seiner Befürchtung steht DIW-Ökonom Fratzscher nicht allein da: "Große Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen haben mehrere Hunderttausend Beschäftigte. Vor diesem Hintergrund wirkt der Betrag von 3000 Euro sehr herausfordernd", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, dem Fernsehsender ntv.

Wie wird die Inflationsprämie ausgezahlt?

Die Inflationsprämie läuft im Grunde wie die Corona-Prämie: Die Prämie wird zusätzlich zum Lohn gezahlt. Bis Ende März 2022 waren Corona-Sonderzahlungen der Unternehmen bis zu 1500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wie sicher ist es, dass das Geld wirklich ankommt?

Die Frage ist schwierig zu beantworten. Denn: Viele Pflegekräfte haben schon die versprochene Corona-Prämie nicht erhalten, die genauso wie die Inflationsprämie auch über den Lohn ausgezahlt werden sollte. Das geht zumindest aus einem Bundesrechnungshof-Bericht hervor, der NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" vorliegt und erst im November im zuständigen Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages beraten werden soll.

Demnach soll das Verfahren, mit dem die Corona-Prämie ausgezahlt wurde, "fehler- und missbrauchsanfällig" gewesen sein. Zahlreiche Pflegeeinrichtungen sollen die Auszahlung der Bundesmittel gar nicht beantragt haben und die 1000 Euro seien deshalb bei den in diesen Einrichtungen beschäftigten Pflegekräften nicht angekommen sein, kritisiert der Rechnungshof in seinem Bericht. Gleichzeitig, heißt es im Bericht, hätten Chefs anderer Pflegeeinrichtungen die Corona-Prämie nicht nur für ihre Beschäftigten, sondern "zu Unrecht" auch für sich selbst in Anspruch genommen.

Das heißt: Funktioniert die Auszahlung der Prämien weiterhin nach demselben Prinzip wie im vergangenen Jahr für die Corona-Prämie, könnte es erneut zu Schwierigkeiten kommen. Der Bundesrechnungshof befürchtet dann, dass sich die Fehler dann wiederholen.

jel