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Finanzministerium ignoriert Forderung der Wirtschaft nach Steuererleichterungen

Wirtschaftsvertreter hoffen angesichts des erneuten Lockdowns auf Steuervergünstigungen. Während die Grünen dafür sind, blockt die Regierung die Forderung ab.

Die Wirtschaft hofft, dass aufgrund des Lockdowns neuer Schwung in die Debatte um den steuerlichen Verlustrücktrag kommt. Foto: dpa
Die Wirtschaft hofft, dass aufgrund des Lockdowns neuer Schwung in die Debatte um den steuerlichen Verlustrücktrag kommt. Foto: dpa

Der Maschinenbauverband VDMA sieht durch den erneuten Lockdown weitere starke Einbußen auf die deutsche Wirtschaft zukommen – und fordert in einem Brief an die 16 Ministerpräsidenten schnelle Steuervergünstigungen, um die Coronakrise zu überstehen.

Konkret pocht der Verband auf eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags. Dabei können Unternehmen Verluste in der Krise mit Gewinnen aus der Vergangenheit steuerlich verrechnen. Für die am Mittwoch stattfindende Beratung des Jahressteuergesetzes im Bundestag haben unter anderem die Grünen Anträge eingebracht, den Verlustrücktrag auszuweiten.

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Der VDMA begrüßt zwar die etwas großzügigere Ausgestaltung, die die Bundesregierung im Sommer auf den Weg gebracht habe. „In Anbetracht des aktuellen Ausmaßes der Belastungen des industriellen Mittelstandes halten wir jedoch das Festhalten an der betragsmäßigen Begrenzung auf fünf Millionen Euro sowie am maximalen Rücktragszeitraum von einem Jahr für unzureichend“, heißt es in dem Brief des VDMA an die Ministerpräsidenten, der dem Handelsblatt vorliegt.

„Eine Ausweitung des Rücktragsvolumens auf mindestens zehn Millionen Euro und des Rücktragszeitraums auf fünf Jahre halten wir deshalb für unerlässlich“, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Unternehmen erhielten so nicht nur „dringend notwendige Liquidität aus der Rückzahlung von Steuern“. Sie erweiterten auch ihren Finanzierungsspielraum in einem hoffentlich bald einsetzenden Aufschwung.

Auch Ökonomen wie Marcel Fratzscher und Hans-Werner Sinn halten eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags für sinnvoll.

Maßnahme hat viele Vorteile

Die Vorteile: Da jede Antragspflicht entfällt, ist die Hilfe unbürokratisch. Sie wirkt zielgenau, weil sie jenen Unternehmen hilft, denen es vor der Krise gut ging. Zudem stärkt sie die Liquidität von Betrieben, anstatt über Hilfskredite ihre Verschuldung zu erhöhen.

Die Wirtschaft hofft, dass aufgrund des Lockdowns neuer Schwung in die Debatte kommt. Zuletzt hatten sich auch die Wirtschaftsminister der Bundesländer Hessen, Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam für eine weitere Ausweitung des Verlustrücktrags eingesetzt. Auch die Grünen fordern in ihrem Antrag zur Beratung des Jahressteuergesetzes am Mittwoch im Bundestag, den Verlustrücktag rückwirkend bis zum Jahr 2016 auszuweiten.

Bundesregierung lehnt Ausweitung ab

Doch der Vorstoß scheint kaum Aussicht auf Erfolg zu haben: So erteilt die Bundesregierung dem Gesuch in einer Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Finanzpolitiker Danyal Bayaz, die dem Handelsblatt vorliegt, eine klare Absage.

„Eine derartige Ausweitung des Verlustrücktrags würde zu einer deutlichen Verkomplizierung des Steuerrechts einschließlich rechtlicher Risiken führen, die Gestaltungs- und Fehleranfälligkeit erhöhen sowie erheblich höheren Überwachungsaufwand verursachen“, schreibt die Bundesregierung. Zudem sei ein mehrjähriger Rücktrag mit „enormem Umsetzungsaufwand“ in der Verwaltung verbunden.

Grünen-Finanzpolitiker Bayaz hält die Zögerlichkeit von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für einen Fehler. „Leider hört der Finanzminister zum Schaden unserer Unternehmen an dieser Stelle nicht auf die Empfehlungen aus der Wissenschaft, die hier das effektivste Mittel zur Linderung der ökonomischen Corona-Folgen sieht. Besonders der Mittelstand würde von dieser Maßnahme profitieren.“