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Finanzminister Scholz will Firmen keine Kosten für Corona-Tests erstatten — die wichtigsten Fragen und Antworten

Wirtschaftsverbände protestieren gegen eine Testpflicht für Unternehmen, doch die Bundesregierung will sie noch heute für Unternehmen beschließen. Auch Forderungen nach einer möglichen Kostenübernahme will Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht entgegenkommen: Die Firmen sollen die regelmäßigen Coronatests selbst bezahlten. Da sei nun eine nationale Kraftanstrengung der Firmen nötig. „Da müssen alle mitmachen", sagte der SPD-Kanzlerkandidat im, „Deutschlandfunk".

Dabei verweist Scholz auch auf die umfassenden Wirtschaftshilfen, die viele Unternehmen entlastet hätten: „Letztes Jahr waren es 80 Milliarden. Wenn man die Steuererleichterungen dazurechnet, knapp 190 Milliarden, alles zusammen", ergänzte der SPD-Kanzlerkandidat. Deshalb glaube er, dass diese Testpflicht eine zumutbare und notwendige Maßnahme sei.

Doch Recherchen von Business Insider von Anfang April belegen: Besonders für kleinere Unternehmen ist es ein Problem, die Test zu beschaffen und zu finanzieren. Laut einer Mitglieder-Umfrage des Verbandes „Die Familienunternehmen“ von Mitte März benötigten fast die Hälfte (46 Prozent) der Befragten finanzielle Unterstützung durch den Staat. Zudem kritisierten Wirtschaftsvertreter, wie Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), dass der Staat die Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft verlagern wolle. Die meisten Betriebe seien freiwillig dabei, ihre Beschäftigten zu testen oder bereiteten dies unmittelbar vor, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post".

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Business Insider beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Testpflicht:

Was plant die Bundesregierung und warum kommt das jetzt?

Vor allem die SPD hatte darauf gedrungen, dass die Unternehmen zu den
Testangeboten verpflichtet werden. Die Union, die das zunächst nicht wollte, macht dem Vernehmen nach jetzt mit, weil sie ein anderes Vorhaben nicht aufs Spiel setzen will: Im Paket mit der Testangebotspflicht sollen an diesem Dienstag die bundeseinheitlichen Regeln zum Brechen der dritten Corona-Welle im Kabinett beschlossen werden. Laut der Deutschen Presse-Agentur sieht die Test-Regelung vor, dass alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, das Recht auf einen Corona-Test pro Woche bekommen. Wer viel engen Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben. Es soll dabei eine Dokumentationspflicht für bestellte Tests geben.

Was sollen die Tests bringen und reicht ein Test pro Woche?

Die Schnell- oder Selbsttests sollen helfen, Corona-Infizierte zu entdecken, die noch keine deutlichen Symptome spüren. Aus wissenschaftlicher Sicht können sie eine Infektion allerdings nicht grundsätzlich ausschließen. Selbst bei korrekter Anwendung sei es bei einem negativen Test „lediglich weniger wahrscheinlich" für andere ansteckend zu sein, erklärt das Robert-Koch-Institut. Vor allem bei Infizierten ohne Symptome besteht durchaus die Gefahr falsch-negativer Ergebnisse. Unklar ist jedoch, ob man dann für andere überhaupt ansteckend ist oder nicht. Wissenschaftler weisen
auch darauf hin, dass die Tests nur Momentaufnahmen sind. Die Testergebnisse sind nur für etwa einen Tag aussagekräftig. Ob ein wöchentlicher Test im Büro ausreicht, wird daher von vielen bezweifelt.

Was bedeutet eine Testpflicht für Unternehmen?

Die Arbeitgeber sollen die Tests allen Beschäftigten zur Verfügung stellen, die nicht im Homeoffice arbeiten. Dabei müssen sie jedoch nicht dokumentieren, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Tests auch in Anspruch nehmen. Es würde also ausreichen, den Beschäftigten einfach Selbsttests nach Hause zu schicken oder Selbsttests für alle zugänglich im Büro zu deponieren. Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als sieben Milliarden Euro kosten. Manche kleine und mittelständische Unternehmen könnten sich den Aufwand nicht leisten. Viele Firmen können aber Hilfen beantragen: Für Schnelltests gibt es über die Überbrückungshilfe III eine Förderung.

Wie viele Unternehmen bieten ohnehin schon Tests an?

Nach einer Umfrage im Auftrag der Bundesregierung hatten zuletzt 61
Prozent der Beschäftigten einen Arbeitgeber, der Corona-Tests anbietet. Weitere Arbeitgeber hätten den Mitarbeitern Tests in Aussicht gestellt. Nehme man diese Gruppe hinzu, erhielten etwa 70 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot oder es sei ihnen zumindest angekündigt worden. Die Bundesregierung hält das nicht für ausreichend und gab als Zielmarke bisher 90 Prozent aus.

Wie kommen die Unternehmen an die Tests?

Da sieht die Wirtschaft bisher ein Problem. In einem Brief an das Kanzleramt betonen die großen Verbände, jedes dritte Unternehmen
berichte von Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit. Bund und Länder hätten viele der Tests auf dem Markt bereits für die Schüler reserviert. Die Verbände fordern deshalb, Tests aus nicht genutzten Kontingenten kostengünstig den Firmen zur Verfügung zu stellen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Wochenende in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" betont: „Es sind auf dem Markt mittlerweile genügend Tests verfügbar. Man muss sich darum aber kümmern. Wer jetzt erst anfängt, Angebote einzuholen, der braucht wahrscheinlich eine Anlaufzeit von zwei oder drei Wochen. Mehr aber auch nicht."

Was sagt die Wirtschaft dazu?

Wirtschaftsverbände sind von einer Testpflicht alles andere als begeistert. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter spricht von einer „Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten". Die Testpflicht diskreditiere das freiwillige Engagement der Unternehmen. „Wir sind davon überzeugt, dass die Wirtschaft, die wir ja schließlich alle sind, stets Teil einer Problemlösung sein sollte", betonte er.

Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr im Büro überhaupt?

Führende Aerosol-Forscher aus Deutschland betonen, Sars-CoV-2 werde fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Anstecken kann man sich demnach nicht nur beim direkten Treffen mit einem Infizierten, sondern auch in einem leeren, schlecht belüfteten Raum, in dem sich vorher ein Infektiöser aufhielt. Berliner Mobilitätsforscher fordern deshalb, dass man Mehrpersonenbüros nur noch mit gültigem Schnelltest oder nach Impfung betreten darf - oder alle müssten FFP2-Maske tragen. Die Bundesregierung will zumindest die Pflicht verlängern, wo immer möglich Arbeitnehmern die Arbeit im Homeoffice zu erlauben.

mit dpa