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Finanzminister Olaf Scholz segnet EZB-Anleihenkäufe ab

Der Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht über das billionenschwere Anleihenkaufprogramm PSPP der Notenbank scheint damit vorerst beigelegt.

Die Richter hatten mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP überwiegend stattgegeben. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik. Foto: dpa
Die Richter hatten mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP überwiegend stattgegeben. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik. Foto: dpa

Kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist gibt die Bundesregierung der Europäischen Zentralbank (EZB) Rückendeckung für ihre milliardenschweren Staatsanleihenkäufe.

Man sehe die Anforderungen des Urteils vom 5. Mai erfüllt, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums am Freitag auf Anfrage mit. Die vom EZB-Rat vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung lege die Abwägung nachvollziehbar dar.

Dazu gebe es auch ein entsprechendes Schreiben von Minister Olaf Scholz (SPD) an das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Über diesen Brief hatte zuvor der „Spiegel“ berichtet.

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Die Richter hatten mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik.

Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die Käufe verhältnismäßig sind. Andernfalls dürfte sich die Bundesbank nicht mehr daran beteiligen. Für diese Prüfung räumte der Zweite Senat höchstens drei Monate Zeit ein, also bis Anfang August.

Wie die Bundesregierung sieht auch der Bundestag die Vorgaben erfüllt. Die Abgeordneten stimmten Anfang Juli mit breiter Mehrheit für einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag.

Das Gericht prüft die Einhaltung seines Urteils nicht von sich aus. Haben die Kläger Zweifel daran, könnten sie aber den Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung beantragen.

Der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler hat das bereits angedroht. Ein solcher Antrag müsste dann in Karlsruhe eigens geprüft werden.