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Finanzielle Hilfe für Geschiedene mit Kindern

Bis zum 18. Geburtstag eines Kindes kann  Erziehungsrente bezogen werden.
Bis zum 18. Geburtstag eines Kindes kann Erziehungsrente bezogen werden.

Viele Alleinerziehende sind auf Unterhaltszahlungen des ehemaligen Partners angewiesen. Stirbt dieser, gibt es schnell Probleme. In der Rentenversicherung gibt es jedoch eine Hilfe für solche Fälle.

Berlin (dpa/tmn) - Der frühere Ehepartner verstirbt, plötzlich fallen dessen monatliche Unterhaltszahlungen aus: Geschiedene mit Kindern können dadurch in eine schwierige finanzielle Situation geraten. Hilfreich ist in einem solchen Fall die sogenannte Erziehungsrente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Die Erziehungsrente soll den Unterhalt des verstorbenen Partners ersetzen. Gezahlt wird sie aus der eigenen Versicherung, vorausgesetzt der oder die Geschiedene hat bis zum Tod des früheren Partners mindestens fünf Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt. Die Ehe muss außerdem nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sein und der überlebende Partner darf nicht wieder geheiratet haben.

Die Erziehungsrente kann bis zum 18. Geburtstag eines Kindes bezogen werden. Eigenes Einkommen oberhalb eines bestimmten Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Rentenhöhe angerechnet. Beantragt werden kann die Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger.