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Finanzgericht entscheidet erneut über Gemeinnützigkeit von Attac

KASSEL (dpa-AFX) - Der Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac geht weiter. Am (morgigen) Mittwoch (10.30 Uhr) befasst sich das Hessische Finanzgericht erneut mit dem Fall. Wegen des Rechtsstreits können Spenden an Attac seit einigen Jahren nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Die Organisation hatte dagegen geklagt und 2016 von den Kasseler Richtern recht bekommen. Diese Entscheidung hatte der Bundesfinanzgerichtshof kassiert und das Verfahren an das Finanzgericht zurückverwiesen.

Das oberste deutsche Finanzgericht war vor einem Jahr zu dem Schluss gekommen, dass "allgemeinpolitische Tätigkeit" mit der Gemeinnützigkeit nicht vereinbar sei. Das sei im Steuerrecht so nicht vorgesehen. Die Richter in Kassel müssen bei ihrer neuen Entscheidung dieser Rechtsauslegung folgen. Mit einem Urteil im Laufe des Tages wird gerechnet.