Finanzen checken: Das sollten Sie 2019 noch erledigen
Zum Jahresendspurt lohnt es sich, die Finanzen noch einmal zu überprüfen. Denn das kann bares Geld sparen. Was Sie jetzt noch tun können.
Der Jahreswechsel ist nicht mehr weit. Neben Vorbereitungen für Weihnachten und Silvester ist es höchste Zeit, noch einen Finanz-Check zu machen. Denn wer jetzt handelt, kann noch Steuern sparen.
Werbungskosten prüfen
Die Aktentasche fürs Büro, ein beruflich genutzter Computer oder Ausgaben für Weiterbildung – alle Kosten rund um den Job können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Finanzamt setzt dafür eine Pauschale von 1.000 Euro an. Alle Kosten die darüber liegen, wirken sich steuermindernd aus. „Die 1.000-Euro-Hürde nimmt bereits, wer mindestens 15 Kilometer zur Arbeit fährt. Bei 230 Arbeitstagen im Jahr kommen schon 1.035 Euro zusammen“ so Stiftung Warentest.
Also: Rechnen Sie die Kosten für 2019 einmal zusammen. Ist die Grenze erreicht und tragen Sie sich ohnehin mit dem Gedanken, Anschaffungen für den Job zu tätigen, kann sich das in diesem Jahr noch lohnen. Beispiel: Wer in 2019 noch eine Weiterbildung für 800 Euro bucht und ein Tablet für 750 Euro kauft, kommt bei 25 Prozent Grenzsteuersatz auf eine Steuerersparnis von 388 Euro, so die Experten.
Handwerkerkosten vorziehen
Malerarbeiten, Waschmaschinenreparatur oder Fliesenlegen: Pro Jahr kann jeder Haushalt bis zu 6.000 Euro für Handwerker geltend machen. Das Finanzamt zieht davon 20 Prozent, also maximal 1.200 Euro von den zu zahlenden Steuern ab. Es zählen nur die Kosten für die reine Arbeitsleistung sowie Fahrt- und Maschinenkosten, nicht aber Materialkosten.
Stehen für das kommende Jahr ohnehin hohe Kosten für Renovierungen oder Reparaturen an, sollten Sie die Beträge für dieses und kommendes Jahr möglichst voll ausschöpfen. Das geht, indem Sie noch in diesem Jahr eine Anzahlung für im kommenden Jahr anstehende Arbeiten machen. Denn es zählt das Datum der Zahlung, nicht wann die Arbeiten ausgeführt werden. Wichtig: Die Zahlungen müssen auf Rechnung erfolgen und per Überweisung bezahlt werden.
Heiraten
Sie wollen Ihren Lebenspartner ohnehin heiraten? Dann sollten Sie überlegen, noch bis zum Jahresende zum Standesamt zu gehen. Denn Paare, die vor Jahresende heiraten, können für das ganze Jahr 2020 vom Splittingtarif profitieren. Das gilt auch dann, wenn die Trauung erst am 31.12.2019 stattfindet.
Lohnenswert ist der Splittingtarif für Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen. „Je weiter die Einkommen der Partner voneinander entfernt sind und je höher der Steuersatz ist, umso höher ist der Steuervorteil. Bei nahezu gleich hohen Einkommen gibt es kaum einen Vorteil“, erklärt Stiftung Warentest.
Riester voll ausschöpfen
Riester-Sparer sollten prüfen, ob sie in 2019 die Mindestbeiträge gezahlt haben, denn nur dann erhalten sie auch die vollen staatlichen Zulagen. Die Mindestbeiträge müssen in der Summe vier Prozent des Vorjahreseinkommens betragen. Hat sich beispielsweise 2018 das Gehalt erhöht, könnten sich die Beiträge geändert haben. Bis zum Jahresende ist die Nachzahlung noch möglich.
Mit Spenden Steuern sparen
Spenden an gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen und Vereine im Inland lassen sich steuerlich absetzen. Bis 200 Euro erkennt das Finanzamt Spenden auch ohne Quittungen an – ein Kontoauszug reicht als Nachweis. „Es zählen sowohl Geldspenden als auch Sachspenden. Spenden Sie neue Kleidung, Spielzeug oder Musikinstrumente, setzen Sie den Rechnungspreis an. Bei älteren Sachen nehmen Sie den Marktwert, den Sie für vergleichbare Dinge erzielen“, erklärt Stiftung Warentest.
Medizinische Versorgung
Zahnspange, Brille, Kontaktlinsen – solche Kosten lassen sich steuerlich absetzen, wenn sie über dem zumutbaren Eigenanteil liegen. Der wird individuell nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl berechnet. Prüfen Sie, ob Sie über dem Eigenanteil liegen. Eventuell kann es sich lohnen, beispielsweise den Kauf einer Brille noch in diesem Jahr zu tätigen. Einen kostenlosen Rechner mit der Sie Ihre zumutbare Belastung ermitteln können, finden Sie hier.
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