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Finanzausschuss lehnt Fristverlängerung für Steuerberater ab

BERLIN (dpa-AFX) - Der Finanzausschuss im Bundestag hat einen Vorstoß der Union zur Entlastung von Steuerberatern abgelehnt. Die Fraktion von CDU und CSU hatte gefordert, die Frist zum Einreichen der Steuererklärungen für das Jahr 2020 wegen der Corona-Krise bis Ende August zu verlängern. Das lehnten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP am Mittwoch ab.

Steuerberater müssen die Steuererklärungen ihrer Mandanten für 2020 bis spätestens Ende Mai eingereicht haben. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, hatte auch der Steuerzahlerbund argumentiert. Die Steuerberater beantragten auch Wirtschaftshilfen und kümmerten sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise gerieten sie deshalb zunehmend ans Limit.

Die SPD-Fraktion argumentierte laut Bundestags-Mitteilung, die Frist sei bereits einmal verlängert worden. Wenn es eine weitere Verlängerung geben solle, müsse diese nicht nur für Steuerberater, sondern auch für die Steuerzahler gelten, die ihre Steuererklärung alleine einreichen.

Der Unions-Abgeordnete Sebastian Brehm (CSU) kritisierte, den Steuerberatern würden immer neue Pflichten aufgebürdet. "Geholfen wird ihnen selbst dann nicht, wenn wir als Opposition die Arbeit machen und einen entsprechenden Vorschlag vorlegen." Die FDP habe im vergangenen Winter selbst eine Verschiebung der Abgabefristen gefordert, erklärte Finanzpolitikerin Antje Tillmann (CDU). "Umso unverständlicher ist es, dass sie nun in Regierungsverantwortung den Steuerberatern nicht helfen will."